In den letzten Monaten gab es mehrere parlamentarische Anfragen und Initiativen quer durch alle Parteien, die sich mit der Frage der drohenden Schließungen von 23 der 114 Bezirksgerichten beschäftigten. Wenngleich die Schließungen in den Medien zuletzt thematisiert wurden, als ein Geheimpapier sämtliche Schließungspläne offenbarte, stellt sich die Frage, ob sich eine grüne Justizministerin – nominiert soll die Nationalratsabgeordnete Alma Zadic werden – gegen die Linie der grünen Basis stellen könnte. In Tirol etwa sprachen sich die Grünen vehement gegen Schließungspläne aus.
Zahlreiche Gründe für Schließungspläne
In einer Anfragebeantwortung nannte der bald scheidende, interimistische Justizminister Clemens Jabloner zahlreiche Gründe, die die Zusammenlegungen und damit verbunden die Schließungen von Bezirksgerichten rechtfertigten. Vor allem habe der Rechnungshof im Jahr 2014 eine Strukturreform empfohlen. Ein Grund für die geforderte Reform war, dass kleine Einheiten vor allem im Beratungsbereich unverhältnismäßig ressourcenintensiv seien. Große Einheiten seien notwendig, um Spezialisierungen zu ermöglichen, die eine qualitativ hochstehende Rechtsprechung sicherstellen. Jabloner zählt zahlreiche Punkte auf, die eine Reduzierung der Bezirksgerichte geradezu anfeuern.
Der bei Befragungen von Bürgern immer wieder auftretende Wunsch nach längeren Öffnungszeiten lässt sich an kleinen Gerichtsstandorten – wenn überhaupt – nur sehr schwer umsetzen.
Behördenwege werden bei zentralen Gerichtsstandorten vereinfacht: Die meisten Bürger haben ihre Arbeitsplätze und Besorgungen in den größeren Bezirkshauptstädten und können dort auch ihre Behördenwege und gegebenenfalls einen Gerichtstermin wahrnehmen.
Richter, Rechtspfleger und Gerichtsbedienstete, die nicht mehr an bis zu drei Gerichten tätig sein müssen, sind an zentralen Standorten, zum Beispiel im Falle von Auskünften, besser erreichbar.
Größere Einheiten ermöglichen überdies moderne und effiziente Strukturen, die letztlich auch den Bediensteten zugutekommen.
Teamassistenzen und Kanzleiverbünde gewährleisten eine gerechtere Verteilung der Arbeit und eine bessere Vertretung.
Die Bediensteten müssen nicht mehr in mehreren Sparten tätig werden, sondern können sich spezialisieren, was für sie eine Arbeitsvereinfachung bedeutet, gleichzeitig aber auch die Qualität der Arbeit steigert.
Abwesenheiten und Vakanzen können besser und in einer für die Bediensteten weniger belastenden Weise ausgeglichen werden, was auch bedeutet, dass fortbildungsbedingte Absenzen weniger schwer ins Gewicht fallen.
Die neuen Gerichtsstandorte befinden sich in zunehmendem Maße in größeren Ortschaften, die für den Großteil der Bediensteten ohnehin den Lebensmittelpunkt darstellen. Insoweit fallen der Dienstweg und private Wege zusammen.
Ohne Zusammenlegung drohen Mehrkosten
Der Vorschlag nach Zusammenlegung von Gerichten ist laut Jabloner nicht neu. Um etwa das Jahr 2000 gab es 190 Bezirksgerichte, die in den Jahren 2003 und 2004 auf 140 reduziert wurden. Der nun vom Justizressort erarbeitete Vorschlag sieht vor, dass es 100 zusätzliche Planstellen geben soll. Ohne den vorgeschlagenen Zusammenlegungen würden aber Mehrkosten allein für Personal von 1,6 Millionen Euro anfallen.
Es wird daher auszugehen sein, dass unter Schwarz-Grün sehr wohl Schließungen von Bezirksgerichten beziehungsweise Zusammenlegungen auf größere Einheiten erfolgen werden. Ob das die Bürger freuen wird, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.