Nach Initiativen von FPÖ und SPÖ im österreichischen Nationalrat in Sachen dauerhafte Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), befasste sich jetzt auch der Bundesrat, als zweite Kammer des österreichischen Parlaments, mit dieser Existenzfrage für den österreichischen Konsumentenschutz.
Neben der Zustimmung zu einem „Notfallsparagraphen“ für das Budgetjahr 2020, wurde auf Initiative der FPÖ und mit Unterstützung der SPÖ neuerlich der bereits im Nationalrat abgestimmte Gesetzesentwurf für eine nachhaltige, dauerhafte und valorisierte Finanzierung des VKI eingebracht und mehrheitlich beschlossen.
FPÖ-Bundesrat Bernhard Rösch brachte VKI-Antrag ein
Eingebracht wurde der blaue VKI-Antrag von FPÖ-Bundesrat Bernhard Rösch, gleichzeitig auch Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmern (FA) in der Arbeiterkammer. Für Rösch ist Planungssicherheit, anstelle von Einmallösungen, eine fundierte gesetzliche Regelung, die in ihrem zentralen Punkt eine jährliche Bereitstellung von Bundesmitteln an den VKI in der Höhe von 4,75 Mio. Euro vorsieht, um die Existenz zu sichern:
Nur, wenn bereits im Jänner 2020 ein inhaltlich fundiertes VKI-Finanzierungsgesetz dem Parlament durch das Konsumentenschutzministerium in der vorgeschlagenen Form zugewiesen wird, kann man den VKI und damit die mehr als 100 Arbeitsplätze dort retten – das ist mir vor allem auch als Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) ein großes Anliegen.