In die Universität Wien ist das “dritte Geschlecht” eingezogen.

18. Dezember 2019 / 13:51 Uhr

Jetzt wird es auf der Uni kompliziert: “Leser*innen“ als geschlechtsneutrale Sprache empfohlen

Nach einer neuen Leitlinie der Uni Wien sollen Studenten bei Wörtern in Zukunft einen so genannten Gender-Stern verwenden. Als Beispiel dafür wird “Leser*innen“ genannt. Bei dieser Formulierung würden somit alle Geschlechter verwendet werden – und nicht nur weibliche oder männliche.

Ein “X” für die Hochschulstatistik

Zur Codierung des Geschlechts für die Hochschulstatistik beziehungsweise Bildungsdokumentation sind künftig “M” für männlich, “W” für weiblich sowie “X” für “divers und alle anderen Bezeichnungen des Geschlechts, die weder unter M noch W fallen”, zu verwenden.

Diese Neuregelung hat etwa die Universität Wien aber auch zum Anlass genommen, eine Leitlinie zum geschlechterinklusiven Sprachgebrauch zu veröffentlichen. In der Administration der Uni seien “Formulierungen zu wählen, die respektieren, dass manche Menschen weder ‘weiblich’ noch ‘männlich’ sind, und die die Gleichstellung sprachlich zum Ausdruck bringen“.

Gender-Stern, Schrägstrich oder Unterstrich

Welche Form der geschlechterinklusiven Sprache verwendet werden soll, wird aber nicht vorgeschrieben. “Empfohlen wird allerdings der Gender-Stern (Asterisk, “Leser*innen”)”. Grundsatz des geschlechterinklusiven Formulierens sei, dass “alle Geschlechter genannt werden, die gemeint sind. In manchen Fällen können der Einfachheit halber auch geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z.B. Lesende) gewählt werden.” Möglich seien auch Varianten wie der Schrägstrich (“Leser/innen”), der Unterstrich “Leser_innen” oder das Apostroph (“Leser’innen”).

Binnen-I nicht mehr ausreichend

“Nicht ausreichend ist es, am Beginn oder am Schluss eines Textes darauf hinzuweisen, dass die männliche Form verwendet wird, Frauen aber mitgemeint seien”, heißt es in der Leitlinie. Ebensowenig seien sogenannte binäre Formulierungen wie das Binnen-I oder die Doppelform (“Leserinnen und Leser”) ausreichend.

Akademischer Grad ist Sonderfall

Einen Sonderfall bilden die Verleihungsbescheide akademischer Grade: Nach den derzeit geltenden Bestimmungen sind viele akademische Grade in einer männlichen und weiblichen Form definiert (z.B. “Magister/Magistra”). Allerdings soll Personen mit einer anderen Geschlechtsoption als “männlich” oder “weiblich” die Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, den akademischen Grad in männlicher oder in weiblicher Form verliehen zu bekommen.

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