FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl will wissen, wie viele Moslems an islamischen Festtagen schulfrei bekommen hatten.

17. Dezember 2019 / 14:12 Uhr

Wie viele Moslems hatten heuer an islamischen Festtagen schulfrei?

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Hermann Brückl will wissen, wie viele muslimische Schüler heuer an islamischen Feiertagen dem Schulunterricht fernbleiben durften. Eine parlamentarische Anfrage hat er vor wenigen Tagen eingebracht.

Moslemische Schüler sollen freibekommen

Zur Erinnerung: Im Juni dieses Jahres wurde bekannt, dass das Bildungsministerium eine Empfehlung aussprach, dass Schüler an islamischen Festtagen, wie etwa dem Ramadanfest, dem Opferfest und am Aschura-Tag frei haben sollten. Unzensuriert hat berichtet.

Brückl will wissen:

Wie viele Schulen erteilten die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aufgrund dieser Empfehlung?

Wie viele Schüler der islamischen Glaubensgemeinschaft waren davon betroffen?

Wird im Gegensatz bei anderen anerkannten Religionsgemeinschaften ähnliches empfohlen?

Wenn ja, welchen anerkannten Religionsgemeinschaften und an welchen Tagen/ in welchem Ausmaß?

Warum wird protestantischen Kindern nicht dasselbe empfohlen?

Der Erlass bezog sich auf Paragraphen des Schulpflichtgesetzes (§ 9) und des Schulunterrichtsgesetzes (§ 45). Die angeführten Absätze beschäftigen sich mit dem Fernbleiben des Unterrichts. Gerechtfertigte Gründe sind schlechte Gesundheit bzw. übertragbare Krankheiten, schlechte Witterungen oder außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers. Religiöse Ereignisse allerdings werden in der Form so nicht genannt.

Auch andere Religionen berücksichtigt? 

Brückls Frage, ob auch andere anerkannte Religionsgemeinschaften berücksichtigt wurden, ist durchaus berechtigt. Vor allem stellt sich die Frage, ob es nicht auch eine Empfehlung geben sollte, dass Protestanten am Karfreitag frei haben sollten. Warum wird nur eine anerkannte Religionsgruppe bevorzugt?

Diese Frage sollte erlaubt sein, da die EU-Richtlinie 2000/78 eine Bevorzugung aufgrund einer Religionszugehörigkeit untersagt. Die Richtlinie allerdings gilt nicht für Schüler, sondern Arbeitnehmer.

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