Und wieder ein Ausländer, den die österreichischen Steuerzahler höchstwahrscheinlich jahrzehntelang durchfüttern können – immerhin wurde er nicht für „geistig abnorm“ erklärt und kostet uns als Häftling „nur“ knapp 130 Euro am Tag. Der 36-jährige Moldawier wurde heute, Freitag, am Wiener Straflandesgericht wegen Mordes an einem Obdachlosen (46) zu lebenslanger Haft verurteilt.
Beschimpfung als “Schwuler” war Todesurteil
Die Bluttat ereignete sich am 29. Juni in einem Park in der Maiselgasse im Wiener Bezirk Landstraße. Der in seiner Heimat wegen Vergewaltigung vorbestrafte Moldawier, Vater von drei Kindern, telefonierte gerade mit seiner Frau in Moldawien, als der ihm flüchtig bekannte Obdachlose ihn angeblich anstänkerte. Er soll ihn unter anderem als “schwul” bezeichnet haben.
Enthemmt durch Alkohol und Cannabis
Das war für den nach eigenen Angaben von Alkohol und Cannabis illuminierten Bauarbeiter zu viel: Er schlug den Stänkerer vier bis fünf Mal mit der Faust, sodass dieser zu Boden stürzte. Während sich der Mann noch aufrappeln wollte, griff sich der Moldawier einen dicken Ast und schlug ihm damit den Schädel ein. Das Opfer starb noch am Tatort und wurde danach vom Täter entkleidet, um ihn weiter zu demütigen. Danach versteckte er die Leiche unter Ästen und Gestrüpp.
Nach brutalem Mord auch noch Frau überfallen
Damit nicht genug, fiel er nur wenige Stunden später im Wohnhaus, wo er gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen logierte, über eine gerade heimkommende Frau her und wollte sie vergewaltigen. Dazu ist ein weiteres Strafverfahren gegen ihn anhängig.
Verlorene Brieftasche als Verhängnis
Der Tote im Park wurde erst am nächsten Tag von einer Frau entdeckt, die mit ihrem Hund äußerln ging. Dem Moldawier wurde seine am Tatort verlorene Brieftasche zum Verhängnis. Just als er diese suchen wollte und im Park herumging, wurde die von der Hundebesitzerin alarmierte Polizei auf ihn aufmerksam und nahm ihn fest.
Hohes Gewaltpotential
Die Geschworenen sprachen den Moldawier einstimmig schuldig. Die Sachverständige befundete bei ihm zwar ein schlichtes Gemüt, verbunden mit hohem Gewaltpotential, aber volle Schuldfähigkeit. Er verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit bereits rechtskräftig. Quelle: orf.at