Innenminister Wolfgang Peschorn sorgt weiter für Unmut. Warum er drei parlamentarische Anfragen der FPÖ, die bis zum 25. November 2019 beantwortet hätten werden müssen, nicht beantwortet hat, ist bis heute nicht geklärt. Auch eine Medienanfrage, dessen Frist gestern, Mittwoch, abgelaufen war, wurde vollkommen ignoriert.
Folgende Fragen hat unzensuriert an ihn gestellt:
Warum wurden drei parlamentarische Anfragen der FPÖ nicht beantwortet?
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der aktuelle Herr Innenminister, die es ihm erlaubt, parlamentarische Anfragen nicht fristgemäß beantworten zu müssen?
Ist es so, dass eine parlamentarische Anfrage nicht beantwortet werden muss, weil sie ungültig wird, da nicht mehr mindestens fünf Unterzeichner dem Nationalrat angehören? Welches Gesetz regelt diese Bestimmung?
Hat der Innenminister in der Vergangenheit parlamentarische Anfragen beantwortet, obwohl nach Einbringen der Anfrage und innerhalb der Frist von zwei Monaten nicht alle der fünf Unterzeichner noch ein Mandat im Nationalrat hatten?
Müssten zur Sicherheit mehr als fünf Abgeordnete eine parlamentarische Anfrage unterzeichnen, damit gewährleistet sein kann, dass eine Anfrage auch beantwortet wird?
Laut Geschäftsordnungsgesetz 1975 hat ein Regierungsmitglied innerhalb von zwei Monaten eine parlamentarische Anfrage zu beantworten. Der Redaktion ist kein Gesetz bekannt, dass eine bereits eingebrachte und nicht zurückgezogene Anfrage ungültig werden kann. Allerdings dürfte es auch kein Gesetz geben, das vorschreibt, wie vorzugehen ist, wenn ein Regierungsmitglied einer Beantwortung nicht nachkommt. Die Gesetzgeber vertraten wohl die Annahme, dass so etwas nicht vorkommen werde.
Keine Sanktionen?
Dies ist insofern problematisch, da ohne einer entsprechenden Sanktionsmöglichkeit jeder Minister der Auffassung sein könnte, dass künftig gewisse Anfragen, die ihm unangenehm sind, nicht mehr beantwortet werden müssen – selbst dann, wenn alle fünf Unterzeichner noch aktive Mandate haben. Peschorns Vorgangsweise ist ein klarer Anschlag auf die parlamentarischen Kontrollrechte und somit auf die Demokratie. Man fragt sich, ob das nicht einen Entlassungsgrund darstellt.
Sollten die parlamentarischen Anfragen der FPÖ nicht innerhalb der kommenden Tage eintreffen, werde man dies zum Thema der kommenden Präsidiale machen, kündigte die FPÖ an.