Wieder nach Deutschland „zurückgekehrten“ und zuvor bereits abgeschobenen Ausländern kann man eigentlich keine allzu großen Vorwürfe machen, dass sie gerne hier leben wollen, denn es liegt in der Natur des Menschen, sich dort aufzuhalten, wo es einem gut geht – am besten, ohne arbeiten zu müssen. Da nimmt ein „Flüchtling“ gerne sogar den „Klimanotstand“ in Kauf, der jetzt EU-weit ausgerufen wurde. Oder den Aufenthalt unter Ungläubigen.
Praktisch keine Konsequenzen für abgeschobene Wiedereingereiste
Unverständlich jedoch ist das Verhalten von Politikern und Gerichten, die es dulden, dass zuvor illegal Aufhältige nach einer weiteren illegalen Einreise einmal mehr die Behörden mit erneut vorgebrachten Asylanträgen narren. Den Gipfel dieses Asylbetruges in Kombination mit völliger Blindheit der Behörden stellt jedoch der Umstand dar, dass immer mehr Abgeschobene plötzlich wieder hier aufkreuzen, nachdem sie im Zuge ihrer Rückkehr sogar ein Ausreisegeld kassierten. Alleine in Hamburg betrug die Zahl solcher Asylbetrüger im vergangenem Jahr 61 Personen, berichtet das Hamburger Abendblatt.
Fast 30.000 offiziell wieder da
In ganz Deutschland sind es fast 30.000 „Rückkehrer“, die bereits abgeschoben wurden und nun wieder da sind. Tausende solcher Asylbewerber wurden sogar schon mehrmals außer Land gebracht oder reisten bereits mehrmals freiwillig aus. Doch auch hier wird seitens der Politik alles unternommen, um das wahre Ausmaß dieser Ungeheuerlichkeit zu vertuschen, denn die Aufzählung ist unvollständig und verschweigt einiges.
Tausende Rückkehrer gar nicht erfasst
Wie die Welt am Sonntag aus Behördenkreisen erfuhr, sind unter den 28.283 Deutschland-„Rückkehrern“ aber nicht solche Ausländer, die nach ihrem ersten Antrag mit „Fortzug nach unbekannt“ gespeichert wurden. Dabei handelt es sich um Personen die untertauchen, oder wenn der Behördenkontakt mit ihnen während oder nach ihrem Asylverfahren abbricht. Das heißt aber noch lange nicht, dass kein Behördenkontakt mehr besteht, denn viele der Herrschaften tauchen eben mit einer neuen Identität wieder auf. Ausländer, die nie etwas mit dem Asylsystem zu tun hatten – beispielsweise solche, die einmal mit einem Arbeits- oder Familienvisum kamen und dann kriminell wurden, sind ebenso nicht in dieser Auflistung erfasst.
Miri bei weiterem Rückkehrversuch in Istanbul geschnappt
So berichtet die genannte Zeitung weiter, dass Sonderfälle, wie der abgeschobenen kriminelle „Heimkehrer“, der Libanese Ibrahim Miri, nicht in der Zahl der 28.283 Deutschland-„Rückkehrer“ enthalten sind. Der Grund: Der Straftäter war nämlich schon lange vor 2012 als 13-Jähriger mit seiner Familie in die Bundesrepublik gekommen. Schon damals war es eine erfolgversprechende Strategie für illegale Migranten, das Asylsystem für die Einwanderung zu missbrauchen. Miri war damals mit seiner Familie abgelehnt, aber nicht abgeschoben worden.
Beinahe hätte es der erneut Abgeschobene zum Zweifachrückkehrer geschafft. Miri wurde nämlich vor wenigen Tagen, am 25. November, in Istanbul aus Beirut kommend am Flughafen gefasst. Diese Route wählte er schon vor seiner letzten Rückkehr. Linke und Grüne halten ihm sicher die Daumen, dass ein „Heimkehr“-Versuch Nummer drei vielleicht klappt…