Die sogenannte „Causa Wallnöfer“ zwischen dem Tiroler Blogger Markus Wilhelm und dem Bauunternehmer und Neos-Unterstützer Hans Peter Haselsteiner hat jetzt vor dem Oberlandesgericht Innsbruck ein Ende gefunden. Das Innsbrucker OLG hat eine Berufung Haselsteiners gegen ein erstinstanzliches Urteil abgewiesen. Haselsteiner hatte Wilhelm geklagt, weil dieser das Gerücht durch einen Interneteintrag im Zusammenhang mit einer Abbildung Haselsteiners in Umlauf gebracht haben soll, dass dieser ein unehelicher Sohn des früheren Tiroler Landeshauptmanns Eduard Wallnöfer (ÖVP) sei.
Jetzt steht Haselsteiner noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zu. Ob er diese nutzt, ist vorerst noch nicht abzusehen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Tiroler Gericht sieht kein Schüren des Vaterschafts-Gerüchts
Das Gericht stellte fest, dass der Interneteintrag das Vaterschafts-Gerücht, das „seit vielen Jahren politisch interessierten Personen“ bekannt sei, nicht befördert habe. Das OLG hielt dazu fest:
Mit seiner Veröffentlichung schürte der Beklagte weder das bereits bekannte Gerücht, Eduard Wallnöfer sei der Vater des Klägers, noch legte erf eine Vaterschaft nahe.
Auch in die berechtigten Interessen Haselsteiners als allgemein bekannte Persönlichkeit in Österreich sieht das OLG keinen Eingriff. Eine Veröffentlichung des Bildes von Haselsteiner allein, das weder die Privat- noch die Intimsphäre betreffe, sei daher nicht rechtswidrig gewesen. Haselsteiner muss jetzt die Verfahrenskosten von 3.100 Euro an Wilhelm zahlen.