Viele Fremde kommen unter dem Vorwand nach Österreich, sie hätten eine begründete Furcht, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse, Religion, einer bestimmten Gruppe oder ihrer politischen Einstellung verfolgt zu werden. Die „Verfolgten“ erhalten dann Grundversorgung auf Kosten unseres Staates. Wenn sich aber herausstellt, dass der „Flüchtling“ in Wahrheit ein Wirtschaftsflüchtling ist (und daher kein Anrecht auf Asyl hat), wäre es angebracht, dass er oder sie das Land verlässt. Tut die Person das nicht freiwillig, darf sie abgeschoben werden.
Einreiseverbot für Kriminelle
Als zusätzliches Instrument, um der Person zu erklären, dass sie in Österreich unerwünscht ist, gibt es das sogenannte Einreiseverbot. Das Einreiseverbot kann verhängt werden, wenn der Fremde kriminelle Handlungen setzte. Bis zu fünf Jahre darf einem Fremden die Einreise in einen Staat untersagt werden.
Erschreckende Zahlen
Von Jänner bis Oktober 2019 hatten 3.582 Fremde ein Einreiseverbot erhalten. An der Spitze stehen Serben (946), Albaner (308), Fremde aus Bosnien-Herzegowina (248), Afghaner (221) und Georgier (187).
Obwohl die Zahlen für November und Dezember noch nicht genannt werden können, handelt es sich schon derzeit um einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Jahr 2018. Damals gab es insgesamt 3.053 Einreiseverbote. Top-Nation waren wieder die Serben, allerdings an zweiter Stelle standen die Nigerianer (196), dicht gefolgt von Fremden aus Bosnien-Herzegowina (194). Fremde aus Albanien (173) und Mazedonien (169) komplettieren die Top 5 dieser Rangliste.
2017 gab es 1.956 Einreiseverbote und 2016 1.236. Somit hat sich die Zahl der Verbote in wenigen Jahren verdreifacht. Entsprechende Statistiken führt das Innenministerium.