Seit Herbst 2010 gibt es den sogenannten „elektronisch überwachten Hausarrest“, der allgemein als „Fußfessel“ bekannt ist. Die „Fußfessel“ muss eigens beantragt werden. Als Voraussetzung gilt unter anderem, dass eine zu verbüßende Strafzeit von nicht mehr als zwölf Monaten vorliegt. Auch eine Beschäftigung, eine Unterkunft und genügend Einkommen sind notwendig.
In der Unterkunft der betroffenen Person wird eine Basisstation zur Übermittlung der Funksignale des elektronischen Senders sowie zur Durchführung von Kontrollanrufen installiert. Im Einzelfall ist es auch möglich, die überwachte Person zu einer Atemluftanalyse an der Basisstation aufzufordern und auf diesem Wege ohne großen Aufwand eine Alkoholkontrolle durchzuführen. Die überwachte Person trägt um den Fußknöchel einen Funksender, der mit der in Reichweite befindlichen Basisstation Verbindung aufnimmt. Es werden lediglich die An- und Abwesenheitszeiten in der Unterkunft überwacht; eine permanente Überwachung, die – mit Einschränkungen – mittels GPS-Technik möglich wäre, findet nur in Ausnahmefällen statt.
Aktueller Stand
Wie viele Personen haben nun seit 2010 eine Fußfessel bekommen bzw. wie viele tragen sie aktuell? Unzensuriert hat die Informationen erhalten, dass mit Stichtag 15. September 334 Personen die Fußfessel tragen. Vier davon sind Personen, über die Untersuchungshaft verhängt worden war. Insgesamt konnten bisher 6.474 Personen die Verbüßung ihrer Strafe mit einer Fußfessel beenden. Fast 900.000 Tage (898.254) wurden somit in Form einer Fußfessel verbüßt. Bei 642 Personen (die Zahl beinhaltet den Zeitraum bis 2018) allerdings wurde diese Form der Haft wieder abgebrochen, der prominenteste von ihnen war wohl Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig.
Kostenersatz
Wer eine Fußfessel beantragt, wird zu einem Kostenersatz verpflichtet, der maximal 22 Euro pro Tag betragen kann. Ähnlich wie bei Unterhaltsansprüchen, den ein Elternteil gegenüber einem Kind haben kann, wenn es vom getrennt lebenden Elternteil betreut wird, wird anhand des Einkommens berechnet, wie viel der Antragsteller einer Fußfessel täglich bezahlen muss. Mehr als sieben Millionen Euro (7.164.050 Euro) konnten dadurch bisher eingebracht werden. Das mag nach viel klingen. Allerdings sind das im Durchschnitt nur 7,98 Euro pro Tag und Häftling mit Fußfessel. Durchschnittlich wird die Fußfessel fast 132 Tage getragen.
FPÖ: Keine Fußfessel für Gewaltverbrecher!
Christian Lausch, FPÖ-Nationalratsabgeordneter und von Beruf Justizwachebeamter in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, betont auf Anfrage von unzensuriert.at: „Die Haftkosten pro Jahr steigen weiter an. Grundsätzlich ist eine Fußfessel daher zu begrüßen. Eines muss aber klar sein: Sexualstraftäter, Vergewaltiger und andere Gewaltverbrecher sollen auf keinem Fall die Fußfessel bekommen – das lehnen wird ganz klar ab!“ Lausch hat übrigens eine parlamentarische Anfrage eingebracht, um genauere Daten in Sachen Fußfessel zu bekommen.