Die am 15. November in der Tageszeitung Der Standard veröffentliche Verhandlungsgruppen-Einteilung zwischen Schwarz und Grün lässt zumindest in Sachen Konsumentenschutz nichts Gutes erwarten. Der Konsumentenschutz wird nicht, wie etwa bei den Verhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ, gemeinsam in der Gruppe mit Arbeit, Soziales und Gesundheit zwischen den künftigen Koalitionspartnern verhandelt, sondern thematisch gemeinsam mit Verfassung und Justiz.
Für FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm ist dies ein ganz klares Indiz dafür, dass die Grünen offensichtlich schon die Segel vor den Interessenslobbys in den Reihen der ÖVP gestrichen haben. Er sieht darin vor allem eine Schwäche der grünen Konsumentenschutzsprecherin Ulrike Fischer:
Die Indizien verdichten sich, dass die Grünen, allen voran ihre Konsumentenschutzsprecherin Ulrike Fischer, früher immerhin Mitarbeitern des Vereins für Konsumenteninformation, in Sachen Konsumentenschutz vor der ÖVP bereits gänzlich kapituliert haben. Wie könnte es sonst sein, dass das Kapitel Konsumentenschutz nicht gemeinsam mit den Sachbereichen Soziales, Arbeit und Gesundheit in einer Verhandlungsgruppe von ÖVP und Grünen im Rahmen der Regierungsverhandlungen diskutiert wird, sondern der Konsumentenschutz gemeinsam mit Justiz und Verfassung behandelt werden soll. Damit liegt der begründete Verdacht nahe, dass die grüne Konsumentenschutzsprecherin Fischer bereits am Beginn der Koalitionsverhandlungen den Konsumentenschutz ohne Wenn und Aber an die Justiz abtreten will.
FPÖ sieht „Gute Nacht für den Verein für Konsumenteninformation“
FPÖ-Konsumentenschützer Peter Wurm sieht vor allem ein „Gute Nacht für den Verein für Konsumenteninformation (VKI)“, wenn sich hier die Grünen, allen voran deren Konsumentenschutzsprecherin Fischer, nicht auf die Hinterfüße stellt und den Konsumentenschutz dem Justizministerium überlässt:
Ist der Konsumentenschutz bei der Justiz, dann ‚Gute Nacht Verein für Konsumenteninformation (VKI)‘. Das durch mehr als ein Jahrzehnt unter ÖVP-Justizministern finanziell ausgehungerte Justizressort wird den Konsumentenschutz von Anfang an stiefmütterlich behandeln und kein Interesse an einer sachpolitischen Emanzipation dieser Agenden haben – ganz im Gegenteil. Bereits bei der gesetzlich in den letzten beiden Jahren geltenden teilweisen Finanzierung des VKI aus dem Titel der Kartellstrafen flossen die Mittel nur schleppend und unzureichend, weil das Justizressort kein tatsächliches Interesse an einer reibungslosen Abwicklung hatte und lieber dabei zusah, wie der VKI mit immer knapper werdenden Ressourcen auskommen musste.