Wie heißt es so schön in der Journalistenschule? „Check“, „recheck“, „double-check“. Nichts davon dürfte offensichtlich für die „Redakteure“ der Fellner-Postille oe24.at gelten.
Kommentar von Unzensurix
Aktuelles Beispiel lieferte ein Artikel rund um den steirischen FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Zanger. Vor wenigen Stunden war prominent auf der Startseite von oe24.at als Spitzen-Meldung zu lesen: „Nächster FPÖ-Nazi-Skandal – Zanger posiert vor ehemaliger Hakenkreuzwand“. Über Suchmaschinen lässt sich der Titel noch abrufen. Mittlerweile wurde der Artikel umgeschrieben, wobei es wohl angemessen wäre, dass der Beitrag komplett gelöscht wird.
Auslöser war der etwas weit hergeholte Vorwurf der Salzburger SPÖ, dass Zanger auf einem Sujet zu sehen sei, das im Hintergrund eine Bergwand in Salzburg (Ramingstein, Lungau) zeige, auf der während der NS-Zeit ein Hakenkreuz im Felsen zu sehen war, das man nach dem Krieg übermalte. Das Pech daran: Die Aufnahmen zeigen tatsächlich einen Berg aus der Steiermark. Die entsprechende Aussendung dürfte die SPÖ mittlerweile gelöscht haben.
Kritik von FPÖ
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker reagierte rasch. Das Bild (eine Aufnahme von Wikipedia mit dem Titel „Murtal Tamsweg“) wurde von einer Werbeagentur ausgesucht, mit dem Konterfei Zangers im Vordergrund versehen und auf Facebook hochgeladen. „An diesem Facebook-Profilfoto ist absolut nichts verfänglich. Zwei Jahre lang hat sich niemand daran gestoßen. Jetzt, zwei Wochen vor der steirischen Landtagswahl, liefert die SPÖ Salzburg nun Schützenhilfe für die in den Umfragen am Boden liegende Steirer-SPÖ. Das ist einfach nur schäbig und lächerlich zugleich. Ich fordere eine Entschuldigung von der Salzburger SPÖ“, so der FPÖ-Generalsekretär.
Warum oe24.at die Faktenlage ohne entsprechender Sorgfaltspflicht veröffentlichte, bleibt da ein Rätsel. Das erinnert auch an jene Behauptung, die Salzburger FPÖ-Chefin Marlene Svazek habe im Zuge einer Sitzung FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky den Rücktritt nahegelegt. Bis heute (Stand 8. November 2019) muss oe24.at diesbezüglich eine Gegendarstellung veröffentlichen.