Bereits die alten Römer brachten den Unterschied zwischen dem gemeinen Volk und der herrschenden Elite auf den Punkt. Treffend formulierten sie: „Quod licet Iovi, non licet bovi“ („Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“). Und da hat sich wohl seit 2.000 Jahren nichts geändert. Während sich jetzt der “gemeine rauchende Bürger” vor sogenannten Rauchersheriffs in Acht zu nehmen hat, braucht der erste Mann im Staate, Bundespräsident Alexander Van der Bellen keine Angst vor derartigen Blockwarten haben. Denn Van der Bellen darf auch in der Hofburg weiter paffen, wie es ihm beliebt.
Zigarette in Bars und Nachtlokalen tabu – nicht jedoch in der Hofburg
Nachdem jetzt nicht einmal mehr in Nachtclubs geraucht werden darf und auch sonst das Qualmen weitgehend unterbunden wird, stellen ausgewählte Räumlichkeiten in der Wiener Hofburg eine Ausnahme dar. Der „Grüne Salon“ und das präsidiale Büro sind beispielsweise keine rauchfreien Zonen. Hier kann der grüne Bundespräsident Van der Bellen – Spitzname „Paff Daddy“ – nach Lust und Laune seine 20 Zigaretten täglich inhalieren.
Vor seinem „Rückfall“ – nach kurzer Rauchpause 2012 – waren es sogar zwei Päckchen rote „Chesterfield“ pro Tag. Da war er jedoch noch nicht Bundespräsident. Den Tapeten und sonstigem Interieur in der Hofburg, blieb neben dem Personal, damals Gott sei Dank noch Schlimmeres als heute erspart.
Auch bei Mitarbeitern wird ein Auge zugedrückt
Damit der „Klassenunterschied“ zwischen Oben und Unten nicht gar zu offensichtlich zutage tritt, darf auch der einfache Arbeitende in der Hofburg zur Zigarette greifen. Einzige Auflage: „Prinzipiell gilt in der Hofburg die Regel: Wer ein Einzelbüro hat, darf dort rauchen, wenn er will und beim offenen Fenster steht“ so eine Sprecherin der Präsidentschaftskanzlei.
Zustände, von den Gastronomen seit wenigen Tagen nur träumen können. Dort dürfen der Wirt und sein Personal nämlich nicht einmal mehr rauchen, wenn das Lokal geschlossen hat und sich die Leute alleine dort aufhalten. Wir sehen: Vor dem Gesetz sind alle gleich, manche jedoch noch gleicher.
Ausnahmeregelung gesetzeskonform?
Durch die ab November geltende Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes ändert sich dadurch nichts für Arbeitnehmer außerhalb der Gastronomie. Bis jetzt war es nämlich schon verboten, dass an Arbeitsplätzen innerhalb von Räumlichkeiten ohne Kundenkontakt geraucht wird, wenn auch nur ein einziger Mitarbeiter des Betriebes Nichtraucher ist.
Sind also alle Mitarbeiter in der Hofburg Raucher? Gibt es da keine Nichtraucher? Auch eine Rauchpause gilt weiterhin nach der Novelle nicht als Arbeitszeit und müsste daher eingearbeitet werden. Wenn die Mitarbeiter in der Hofburg jetzt beim offen Fenster stehend rauchen dürfen, so ist das durchaus als Rauchpause einzustufen.