Beim Austeilen stark, beim Einstecken schwach – das dürfte Falter-Chefredakteur Florian Klenk sein, der am Wiener Landesgericht nun einen Prozess gegen den Krone-Kolumnisten Michael Jeannée verlor. Falter-Anwalt Alfred Noll erhob gegen das Urteil Beschwerde.
Ruhigstimmiger Verbreiter von Unwahrheiten
Jeannée, mit Kritik und so manchen Ausdrücken alles andere als zimperlich, hatte Florian Klenk Anfang September in seiner Kolumne „Post von Jeannée“ eine „verderbte Figur“, einen „Schmutzkübel- und Anpatzerchef“, einen „Diffamierer“ und einen „ruhigstimmigen Verbreiter von Unwahrheiten“ genannt.
Klenk hatte daraufhin einen Entschädigungsantrag gegen Jeannée und die Krone eingebracht und jeweils 50.000 Euro vom Krone-Verlag und Krone Multimedia sowie die Urteilsveröffentlichung und die Löschung der Inhalte gefordert.
Bekannt für “verletzende Meinung”
Das Gericht wies die Klage allerdings ab. Begründung: Die Wertung Jeannées im Kontext der damals aktuellen Ereignisse erfülle keine Tatbestände. Die Veröffentlichung Jeannées habe im Zuge der Berichterstattung des Falter über die ÖVP-Wahlkampfkosten auf Basis geleakter Dokumente stattgefunden.
Leserinnen und Leser seien sich im Klaren darüber, dass die Debatte über die Falter-Berichterstattung das „Tatsachensubstrat“ zu Jeannées Kolumne darstelle. Weil Klenk eine der Öffentlichkeit bekannte Figur sei, sei „kein Wertungsexzess“ festzustellen.
Die Kolumne „Post von Jeannée“ sei zudem dafür bekannt, dass der „Autor zu gesellschaftspolitischen Fragen seine deutlich positionierte, scharfe und zeitweise auch verletzende Meinung veröffentlicht“. Die Leserschaft verstehe, dass es sich bei den Zuschreibungen „nicht um Tatsachenbehauptungen bezüglich Dr. Klenk handelt, sondern um kritische Werturteile als Ausdruck der Bewertung“ durch Jeannée.
Klenk: “Legitimierung des Hasses”
Das sieht Florian Lenk nicht so. Auf Twitter spricht er von einer „Legitimierung des Hasses“. Nicht der Austausch von „(gerne auch extremen) Meinungen wird geschützt, sondern das Beschimpfen“, so Klenk, der nun hofft, dass die Beschwerde seines Anwalts Erfolg hat.
https://twitter.com/florianklenk/status/1191378731471966209?ref_src=twsrc%5Etfw
“Neofeschist” Ausdruck von Meinungsfreiheit
Interessant: Denn noch gut in Erinnerung ist der Falter-Aufmacher mit dem Titel „Der Neofeschist“ und dem Foto von Sebastian Kurz darunter. Den Begriff „Feschismus“ prägte Falter-Gründer Armin Thurnher in Anlehnung an Jörg Haider – eine Zusammensetzung aus “fesch” und “Faschismus”.
Als dieser Ausdruck vor dem Presserat landete, meinte Florian Klenk, dass der Presserat die „Meinungsfreiheit schützen“ werde. Von „Legitimierung des Hasses“ war da nicht die Rede. Das gilt offensichtlich nur, wenn man selbst angepatzt und vom selbsternannten Kurz-Beschützer Jeannée aus der untersten Schublade beschimpft wird.