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Der Genuss von Shisha-Tabak in der Gastronomie ist seit 1. November verboten.

Der Genuss von Shisha-Tabak in der Gastronomie ist seit 1. November verboten.

Absolutes Rauchverbot macht Shisha-Lokalen den Garaus

Das von der gesellschaftspolitischen Linken seit Jahren herbeigesehnte absolute Rauchverbot macht jetzt ausgerechnet den Shisha-Bars den ökonomischen Garaus. Ohne eine Ausnahmeregelung für diesen aus dem Orient eingewanderten Gastronomiebereich trat das Rauchverbot per 1. November in Kraft.

Shisha-Lokale, deren Angebot ja vor allem im speziellen Rauchgenuss besteht, haben damit jegliche Möglichkeit verloren, ihre Art der Gastronomie überhaupt noch ausüben zu dürfen. Das vor allem in Kreisen von Einwanderern aus dem Nahen und Mittleren Osten beliebte Gastro-Angebot ist damit organisatorisch und ökonomisch dem Tode geweiht.

Lösung für alle Gastronomie-Angebote

Als einzige Parlamentsfraktion hat die FPÖ am 23. Oktober eine Gesetzesinitiative eingebracht, die bei allen Gastronomie-Angeboten eine faire Lösung für den Nichtraucherschutz und damit eine friedliche Existenz für Raucher und Nichtraucher ermöglichen soll. In der kommenden Nationalratssitzung am 13. November wird es diesbezüglich weitere Initiativen geben.

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