Weil sie ihren Vater mit den Fäusten “gerächt” haben sollen, mussten sich drei Türken (31, 26, 18) heute, Freitag, wegen schwerer Körperverletzung (§ 84 StGB) vor dem Straflandesgericht Wien verantworten. Die Vorgeschichte zeigt wieder einmal deutlich, welch archaische Strukturen bei vielen Einwanderern aus dem moslemischen Kulturkreis nach wie vor existieren.
Blaues Auge für stänkernden Vater im Kebap-Geschäft
Mitte Juni wurde der Vater der drei in einem Kebap-Geschäft in Wien-Brigittenau, einem typischen Einwanderer-Bezirk, schlecht behandelt – der Verkäufer nahm einen anderen Kunden zuerst dran, obwohl dieser nach ihm gekommen war. Der darauf folgende Streit mündete in einer handgreiflichen Auseinandersetzung und endete mit einem blauen Auge – für den Vater.
Mutter alarmiert Söhne – die verpassen Verkäufer Abreibung
Anstatt die Körperverletzung bei der Polizei anzuzeigen, ging dieser zunächst nach Hause, wo seine Ehefrau die Blessur sofort fotografierte und per Telefon an die drei Sprösslinge verschickte. Und die fackelten nicht lange: Flugs begab man sich vor das Kebap-Geschäft und forderte den Verkäufer auf, herauszukommen. Als dieser keine Anstalten machte, sich zu stellen, stürmten die drei das Geschäft und verpassten dem Mann eine ordentliche Abreibung – der jüngste Bruder hielt ihn fest, die beiden anderen schlugen auf ihn ein, wodurch das Opfer unter anderem einen Nasenbeinbruch erlitt.
Bedingte Strafen und Anti-Aggressionstraining
Vor Gericht zeigten sich die renitenten Brüder reumütig und gaben auch alles zu. Das brachte ihnen Pluspunkte bei der Richterin – sie verurteilte den 31-Jährigen zu 15 Monaten bedingt, seinen 26-jährigen Bruder zu zehn Monaten bedingt und den 18-Jährigen zu einer Diversion mit zweijähriger Probezeit. Zusätzlich müssen sich die drei einem Anti-Aggressionstraining unterziehen. Die Brüger nahmen das Urteil an – somit ist es rechtskräftig.