Sobald das eingeleitete Asyl-Aberkennungsverfahren abgeschlossen ist, kann der tatverdächtige Syrer in seine Heimat abgeschoben werden (Symbolbild).

20. September 2019 / 15:33 Uhr

FP-Landesrat Waldhäusl leitete Asyl-Aberkennungsverfahren für syrischen Messerstecher ein

FPÖ-Politiker zeigen, wie man mit kriminellen Asylwerbern umgehen muss: Nach der blutigen Messerattacke auf einen 38-jährigen Österreicher am Sonntag im niederösterreichischen Wiener Neustadt ist nun ein Aberkennungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter, einen 21-jährigen syrischen Asylwerber, eingeleitet worden. Dieser habe „jegliches Bleiberecht verwirkt“, erklärte der für Integration zuständige FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl. Der Verdächtige hatte seinem Kontrahenten mit einem Messer in den Hals gestochen und ihn dabei schwer verletzt.

“Wer unsere Landsleute angreift, hat Recht auf Aufenthalt verwirkt!”

Werde das Aberkennungsverfahren rechtskräftig, „sind es nur noch wenige Schritte bis zur Abschiebung des 21-Jährigen“, betonte Waldhäusl heute, Freitag, in einer Aussendung. „Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Flüchtende in unserem Land Schutz und Hilfe erfahren sollen. Wer allerdings auf unsere Landsleute losgeht, hat jedes Recht auf einen Aufenthaltstitel verwirkt.“ Zu dem blutigen Vorfall war es am Sonntag Vormittag vor einem Lokal in der Fischauer Gasse gekommen. Der Verdächtige war mit dem 38-Jährigen in Streit geraten. Vor dem Lokal eskalierte die Situation, der mutmaßliche Angreifer zückte ein Klappmesser und attackierte damit den älteren Mann.

Moslems bei Straftaten oft betrunken

Das Opfer erlitt bei dem Angriff eine Stichverletzung sowie Schnittwunden und wurde umgehend ins Spital eingeliefert. Der Verdächtige konnte nach kurzer Flucht unweit des Tatorts von der Polizei festgenommen werden. Zum Tatzeitpunkt war der junge Syrer alkoholisiert, wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte – ein Mysterium, das bei den meist nach außen hin “gläubigen” Moslems oft zu beobachten ist, wenn sie kriminell werden. Zunächst bestritt der Verdächtige gegenüber der Polizei kategorisch, die Tat begangen zu haben. Schlussendlich aber legte er dann doch ein Geständnis ab.

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