Wie diese Woche bekannt wurde, waren Schweizer Beamte des „Grenzwachkorps 3“ zu mindestens vier Gelegenheiten in Zivil und illegal im Einsatz auf österreichischem Hoheitsgebiet. Doch was hatten die Schweizer Beamten im benachbarten Vorarlberg zu suchen?
„Aktion Knobli“
Bei der Aktion mit dem kreativen Namen „Knobli“ (Knoblauch) wurde ein Auge auf Schweizer „Hanftouristen“ geworfen, die sich in Vorarlberger Hanfläden mit unterschiedlichstem Bedarfsmaterial eindeckten.
Grund für diesen Einkaufstourismus von Schweizer Hanffreunden sind natürlich in erster Linie die wesentlich günstigeren Preise in Österreich – auch abseits von Hanfläden ist es in Vorarlberg ganz normal, Schweizer Dialekt an den Supermarktkassen zu hören und dicke SUV und Kombis mit Schweizer Kennzeichen vor den Geschäften stehen zu sehen.
Unterschiedliche Grenzwerte
Doch der Teufel sitzt im Detail, denn die Definition dessen, was noch als harmlose Zierpflanze und was bereits als Droge gilt, ist sehr unterschiedlich.
Bei den Grenzwerten ist die Schweiz zwar großzügiger – erlaubt ist ein Obergrenzwert von 1,0 Prozent THC-Gehalt, während in Österreich nur 0,3 Prozent erlaubt sind – jedoch dürfen hierzulande Samen-Sorten verkauft werden, die in der Schweiz als illegal gelten. Auch der Blühstand eines Schösslings wird unterschiedlich bewertet: Eine Pflanze, die in Österreich legal verkauft werden darf, kann in der Schweiz bereits als Droge gelten und darf demzufolge nicht eingeführt werden.
Kuriosum beendete Aktion
Und genau auf solche Schweizer Hanftouristen zielte die „Aktion Knobli“ ab. Beamte in Zivil beobachteten die Hanfläden und gaben im Verdachtsfall Schweizer Kennzeichen an den Zoll weiter. Blöd nur, dass es bei einer dieser Kontrollen auch einen Schweizer Polizisten erwischte, der sich in einem Vorarlberger „Grow-Shop“ mit Hanfsamen eingedeckt hatte.
Der Polizist stellte das Vorgehen seiner Kollegen in Frage, woraufhin die gesamte Aktion aufflog. Während sich der Vorarlberger Sicherheitslandesrat Gantner relativ entspannt gab, scheinen sich die Eidgenossen mit der ihnen eigenen Akribie der Aufarbeitung dieses illegalen Vorgehens anzunehmen; ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, Strafanzeige wegen Amtsgeheimnismissbrauchs gegen Unbekannt wurde erstattet, wie der „Blick“ schreibt.