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Medien berichten über eine Forderung der ÖVP, die so gar nicht neu ist. Zudem wurden Sanktionen für verhaltensauffällige Schüler dank FPÖ bereits im Regierungsprogramm verankert – von der ÖVP aber nicht umgesetzt.

4. September 2019 / 22:55 Uhr

Strafen für “schlechte” Eltern: ÖVP wirbt mit FPÖ-Forderung, die sie selbst nicht umgesetzt hat

Auf den ersten Blick könnten man meinen: Die Kopiermaschine der ÖVP läuft ungeniert wieder auf Hochtouren, und es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht eine Idee präsentiert wird, die zuvor von einer anderen Partei stammt. In einem aktuellen Fall ist es jedoch keine klassische Kopie, sondern eine Forderung, die die FPÖ ins Regierungsprogramm verankert hat, aber von den zuständigen ÖVP-Ministerien nicht zur Umsetzung gebracht wurde.

Der ÖVPler Gernot Blümel hat nun gefordert, dass Sozialleistungen für Eltern temporär gekürzt werden sollen, wenn sie ihrer Erziehungspflicht nicht ausreichend nachkommen. Konkret geht es um Fälle wie Integrationsverweigerung, Schulpflichtverletzungen oder Gewalt an den Schulen – vor allem an Wiener Schulen. Die Maßnahme würde daher Migranten treffen. Oe24.at war diese Forderung gleich eine Spitzenmeldung wert. Allerdings hat selbiges Medium vor vier Monaten bereits das gleiche Thema gebracht. Es wurde damals allerdings von der FPÖ vorgestellt. Und zwar vom niederösterreichischen FPÖ-Politiker Udo Landbauer. Haben die „Redakteure“ dieses Online-Mediums das schon vergessen?

FPÖ-Forderung aus dem Jahr 2018

Außerdem gab es Berichte über das Modell im Oktober 2018. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der freiheitliche Wiener Vizebürgermeister Dominik Nepp nicht nur die von der damaligen Bundesregierung angedachte Koppelung von Sozialleistungen an die Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen begrüßt hat, sondern auch “Erziehungscamps” forderte.

Womit wir schon beim Kern der Sache wären. Blümel präsentierte sein Modell als eine weitere Forderung aus dem 100-Punkte-Programm der neuen Volkspartei. Fakt ist aber, dass es sich um eine Forderung handelt, die auf Seite 61 des damaligen Regierungsprogramms – beschlossen von FPÖ und ÖVP – steht. Die ÖVP sollte es kennen, sie hat es – so wie andere – schließlich auch auf ihrer Internetseite zum Abruf. Wörtlich heißt es:

• Prüfung einer Grundsatzbestimmung für schulische Verpflichtungen und öffentliche Zuwendungen:

− Bindung der Sozialleistungen an die Einhaltung von (schul)gesetzlichen Verpflichtungen

− Generelle Koppelung des Bezugs von Sozialleistungen an die Einhaltung der aus der Schul- bzw. Bildungspflicht resultierenden Auflagen und Vorgaben

− Sanktionen bei Sozial- und Transferleistungen für Eltern und Erziehungsberechtigte im Fall einer Missachtung von Aufgaben und Pflichten

• Verschärfungen der Bestimmung zur Ahndung von Schulpflichtverletzungen; Möglichkeit zur Festlegung von Verhaltensvereinbarungen mit klaren Konsequenzen bei Verstößen an Schulen schaffen

Im Zuge der Regierungsarbeit wurden einige Punkte in dieser Sache angegangen. Allerdings scheiterten viele Vorhaben an ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann, der dazu entweder säumig oder zurückhaltend war.

Blümel blamiert sich mit Unkenntnis

Wie auch immer. In Blümels Worten heißt es jedenfalls, dass für Schulbehörden und Jugendwohlfahrt die Möglichkeit geschaffen werden soll, Sozialleistungen bei Verletzung von Erziehungspflichten temporär zu kürzen. Dieser Satz ist in der Form natürlich der reinste Unsinn. Beide Behörden können das technisch gar nicht. Eine der Sozialleistungen, die gekürzt werden kann und die auch alle Eltern bekommen, ist die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag. Zuständig dafür sind die Finanzämter.

Finanzämter können Auszahlung einstellen

Derzeit haben die Finanzämter die Möglichkeit, die Familienbeihilfe auszusetzen oder komplett zu streichen, wenn Eltern gewisse Nachweise nicht erbringen. Etwa eine Schulbestätigung. Dies ist rechtlich insofern skurril, weil das Familienlastenausgleichsgesetz besagt, dass Eltern die Familienbeihilfe einzig dafür bekommen, dass sie für Kinder sorgen. Weder eine Erwerbstätigkeit noch schulische Verpflichtungen sind Bedingung. Anders ist es allerdings bei volljährigen Kindern, die nicht erwerbstätig sind und die sich in Ausbildung befinden – in der Regel Studenten. Diese müssen positive Studiennachweise erbringen, weil es sonst keine Familienbeihilfe gibt.

Was ist rechtlich möglich?

Der Bund kann jedenfalls das Familienlastenausgleichsgesetz ändern, womit Verpflichtungen im Bildungsbereich auch für Schüler aller Bildungseinrichtungen gelten. Das ist nichts Außergewöhnliches. Rumänien etwa koppelt seine ohnehin mickrige Familienleistung an die Anwesenheit der Kinder im Unterricht. Wer Schule schwänzt, muss finanziell mit Konsequenzen rechnen.

Um jetzt wieder auf die Verletzung von Bildungspflichten zu kommen, die sanktioniert werden können. Schulbehörden und Jugendwohlfahrt können zwar keine Leistung kürzen, die sie nämlich nicht auszahlen. Allerdings kann der Gesetzgeber verankern, dass entsprechende Pflichtverletzungen dem Finanzamt gemeldet werden können, das wiederum in Folge eben die Auszahlung der Familienbeihilfe einstellt. Diese Pflichtverletzungen müssen nicht unbedingt nur für Schüler gelten, selbst Regeln bis zum Kindergarten wären möglich.

Auch “Erziehungscamps” umsetzbar

Was die sogenannten “Erziehungscamps” betrifft, so scheint eine solche Umsetzung ebenfalls nicht unrealistisch. Die Jugendwohlwahrt hat die Möglichkeit der Kindesabnahme, wenn Eltern mangelnde Erziehungskompetenzen aufweisen und Kindeswohl-Gefährdung gegeben ist. Kinder landen dann in einem Krisenzentrum. Es könnten aber rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, dass Krisenzentren auch als “Erziehungscamps” geführt werden können. Die Kindesabnahme hat jedenfalls den Vorteil, dass die Eltern keinen Anspruch auf Familienleistungen haben, weil die Kinder mehr nicht als haushaltszugehörig bei ihnen gelten.

Alles Maßnahmen, die von der FPÖ-ÖVP-Bundesregierung längst hätten umgesetzt werden können – vor allem von den ÖVP-geführten Ministerien. Die Materie betrifft die Bundesministerien für Finanzen, Bildung und Familien. Alle drei waren zuletzt in ÖVP-Hand. Leider hat die ÖVP den vernünftigen Weg verlassen und die Koalition gesprengt – und schmückt sich auch noch mit blauen Federn, obwohl sie faktisch nichts Wesentliches auf Schiene gebracht hat.

Und noch abschließend eine Randnotiz.

Sollte die ÖVP mit den Grünen oder der SPÖ eine Koalition bilden, kann man davon ausgehen, dass im künftigen Regierungsprogramm die freiheitliche Handschrift verschwunden sein wird.

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