Das Gericht in Aachen entschied, dass einem syrischen “Flüchtling”, der auch in Syrien gegen die Regierung gekämpft haben soll, das Recht auf Reisen in seine Heimat zusteht.

22. August 2019 / 11:22 Uhr

Aachen: Ehemals terrorverdächtiger Syrer bekommt Recht auf Reisefreiheit

Wie das Verwaltungsgericht Aachen gestern, Mittwoch, entschied, steht auch einem Asylanten mit auffälligen Kontakten nach Syrien die volle Reisefreiheit zu. Ein 35-jähriger Syrer hatte gegen das Ausreiseverbot geklagt, das die Städteregion Aachen 2015 gegen ihn verhängt hatte, weil er mit seinen häufigen Reisen in seine syrische Heimat das Aufsehen der Terror-Fahnder erregt hatte.

Gericht: Die Lage in Syrien hat sich verändert

Dass “Flüchtlinge” gerne ihre Dankbarkeit gegenüber dem Gastland  ausdrücken, indem sie in ihrem Heimatland urlauben, aus dem sie eigentlich erst vor Kurzem “geflohen” sind, ist nicht Neues: Das hat auch mit dem Ende des syrischen Bürgerkrieges zu tun, nachdem eigentlich alle Asyl-Syrer in ihr Heimatland zurückkehren müssten. Mit der Entscheidung der Aachener Richter hat jetzt jedoch erstmals auch ein Gericht festgestellt, dass sich die Bedrohungslage für Syrer in ihrer Heimat dermaßen verändert hat, dass auch regelmäßige Reisen dorthin kein Problem darstellen sollten.

Kampfeinsatz in Syrien gegen Assad war ein “Missverständnis”

Die Verfassungsschützer wurden auf den Asylanten aufmerksam, weil er zwischen 2012 und 2013 mehrfach in die Türkei und nach Syrien eingereist war – angeblich, um die dortigen Hilfsorganisationen mit Nahrung und Kleidung zu unterstützen. Bei einem dieser Aufenthalte kam auch ein mehr als verdächtiges Bild zustande, auf dem der Mann in Aleppo mit Kalaschnikow posierte – alles ganz harmlos, wie der ehemalige Terrorverdächtigte vor Gericht aussagte:

Ich habe da einfach nur posiert. Das Foto ist im Januar 2013 entstanden. Da war ich in Aleppo, in der Nähe eines zerstörten Flugzeuges. Alle Helfer der Hilfsorganisationen haben Kampfmontur und Waffen getragen, um uns zu schützen, damit wir nicht auffallen. Die Hilfsorganisationen haben uns die Waffen und Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Wir haben die Menschen mit Kleidung, Medikamenten versorgt.“ 

Noch fragwürdiger ist seine Aussage zu den Behauptungen seines Anwalts, der in der ersten Klagebegründung schrieb, dass sein Mandant insgesamt sechs Wochen an Kampfeinsätzen gegen die Assad-Regierung teilgenommen hätte: Der Anwalt habe seinen Klienten falsch verstanden, und alles war ein “Missverständnis”.

Gericht glaubt dem Kläger nicht, gibt ihm aber trotzdem Recht

Auch die Richter am Verwaltungsgericht wollten die Rechtfertigungsversuche des 35-Jährigen nicht so recht glauben und bezweifelten, dass man mit einem Sturmgewehr bewaffnet und im Kampfanzug an Aktionen von “Hilfsorganisationen” im Kriegsgebiet teilnimmt:

Wir glauben nicht, dass Hilfsorganisationen in solch einer Montur dort unterwegs sind. Wir gehen davon aus, dass sie nur kurz als Kämpfer unterwegs gewesen sind. Ob sie an Kampfhandlungen teilgenommen haben, bleibt offen.

Dennoch wurde das 2015 verhängte Ausreiseverbot aufgehoben: Der Mann, dessen Aufenthaltstitel schon vor Langem abgelaufen sein soll, stelle keine Gefahr mehr für die Bevölkerung in Deutschland dar.

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