Der Linzer Kriminalpolizist Uwe Sailer ist mit einer Klage gegen den FPÖ-Abgeordneten Werner Neubauer abgeblitzt. Sailer fühlte sich verleumdet, weil Neubauer in einer Presseaussendung öffentlich machte, dass Sailer als Sachverständiger in einem Prozess Beweise gegen die Beschuldigten gefälscht haben soll. Bekanntlich ist Sailer vom Dienst suspendiert, seit bekannt wurde, dass er für den Grünen-Abgeordneten Karl Öllinger private Spitzeldienste geleistet haben soll. Die Causa war der Auslöser für die Einsetzung des laufenden Untersuchungsausschusses.
In der Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens schreibt nun der Staatsanwalt, eine Verleumdung liege nicht vor, weil Neubauer auf einen "tatsächlich aufklärungswürdigen Tatbestand hinweist und den Anzeiger dadurch keiner falschen Verdächtigung aussetzt".
Gespannt darf man nun sein, ob sich die Staatsanwaltschaft dieses "aufklärungswürdigen Tatbestands" auch mit der nötigen Energie annimmt. Fälschung eines Beweismittels ist im §293 des Strafgesetzbuchs geregelt und mit Haftstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Nachdem es sich um ein Offizialdelikt handelt, muss die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln, sobald sie vom Verdacht Kenntnis erlangt. Dafür hat Uwe S. mit seiner Anzeige selbst gesorgt.