Im Parlament wird heute das Kinderbetreuungsgeld “neu” beschlossen, das nun schon fünf verschiedene Varianten des Bezugs vorsieht. Neu hinzugekommen sind zum letzten Kinderbetreuungsgeld, das uns vor zwei Jahren bereits als Kinderbetreuungsgeld neu verkauft wurde, zwei Varianten mit einer Bezugsdauer von 12 Monaten.
Das neue “Kinderbetreuungsgeld neu” sieht als Variante 4 vor, das Personen mit keinem oder einem Einkommen bis 1000 Euro in den ersten 12 Lebensmonate des Kindes 1000 Euro monatlich als Kinderbetreuungsgeld bekommen. In der Variante 5 wird das Geld ebenfalls bis zum 12. Lebensmonat des Kindes bezogen, allerdings ist die Höhe einkommensabhängig (80% des letzten Nettoeinkommens): mindestens 1000 Euro, maximal 2000 Euro.
In einer Graphik der ÖVP werden die fünf verschiedenen Varianten aufgeführt, wobei sich die Darstellung nur auf die Transferleistungen bezieht. Dass mit diesem Gesetz auch die Zuverdienstgrenze geändert wird und für die unterschiedlichen Varianten unterschiedlich zu berechnen ist, fehlt.
Dafür wird sehr plakativ dargestellt, dass es eine Verlängerung des Auszahlungszeitraumes gibt, wenn auch der 2.(!) Partner in Karenz geht. Der erste und hoffentlich einzige Partner kommt nicht vor. Es scheint, als plane die ÖVP ein neues Familienbild mit drei Elternteilen…