Nicht nur die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss stoßen sich an den Ermittlungstechniken der Staatsanwaltschaft. Auch im Justizministerium wurde und wird daran Kritik laut, ohne jedoch auf fruchtbaren Boden zu fallen. Die Ministerin mauert lieber weiter und behält die eingeschlagene Richtung stur bei.
FPÖ-Fraktionsführer Martin Graf zitierte heute im Ausschuss aus einer Stellungnahme eines Abteilungleiters im Justizministerium zu einem vom Untersuchungsauftrag umfassten Verfahren. Zur Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft hält dieser Abteilungsleiter unter anderem fest:
"Insbesondere nach Durchsicht der Referatskopie scheint mir die rechtliche Argumentation vor dem Hintergrund der tatsächlichen Vorgänge und der abschließenden Würdigung, keine aufsichtsbehördlich wahrnehmbaren Mängel zu erkennen, nicht konzise zu sein."
Eine nobel zurückhaltende Formulierung dafür, dass die Staatsanwaltschaft einige grobe Fehler begangen hat, doch der Beamte wird noch deutlicher:
"Ich meine daher, dass wir uns auch nicht der Peinlichkeit stellen müssen, dass die Staatsanwaltschaft vorgeblich nicht erkannt hat, dass es sich um einen Abgeordneten handelt. Wir sollten auch nicht in jedem Fall die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft verteidigen."
"Ich wäre daher dafür, mit offenen Karten zu spielen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft nicht der Sach- und Rechtslage entsprochen hat"
Trotz dieser harschen Kritik aus dem eigenen Haus sah sich Justizministerin Bandion-Ortner nicht veranlasst, in dieses Verfahren einzugreifen und von ihrem Weisungsrecht Gebrauch zu machen. Für Martin Graf ist das ein Sittenbild der Justiz: "Lieber zudecken als mit offenen Karten spielen ist die Maxime. Genau deshalb brauchen wie die Ministerin im U-Ausschuss, denn genau da geht es nicht mehr nur um Verfehlungen der Staatsanwaltschaft, sondern um die politische Verantwortung dafür."