Die klare Tendenz vieler ORF-Journalisten gegen die FPÖ und ihre Vertreter ist täglich im Fernsehen zu spüren. Immer öfter wird der Staatsfunk allerdings auch wegen Verletzung des Objektivitätsgesetzes verurteilt. Zuletzt vor wenigen Tagen auf Grund eines Berichts über die Frauen-Enquete im Parlament am 7. Oktober 2009, wo hetzerische Aussagen auf einer rechtsextremen Internet-Seite direkt mit der Aussage der freiheitlichen Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller in Verbindung gebracht wurden.
Die Webseite "Alpen-Donau-Info" hetzte gegen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Der ORF-Bericht zeigte die Seite und leitete nahtlos zum Statement der FPÖ-Rednerin über. Im Text hieß es: "Von Weiberwirtschaft ist dort die Rede, und von einer Tracht Prügel. Ein Link dieser Internetseite führt unter anderem zur FPÖ. Deren Frauenbild wird heute so aufgezeigt."
Der Bundeskommunikationssenat gab in seinem Beschluss der FPÖ Recht und begründete: "Durch die Darstellung von Bild und Text wurde eine Verbindung zur Freiheitlichen Partei Österreichs hergestellt, was im Kontext und in der Ausgestaltung des – ansonsten ausschließlich auf der Wiedergabe von Fakten und der Einblendung von Debattenbeiträgen der einzelnen Abgeordneten bestehenden – Beitrags eine hervorstechende und den Gesamtzusammenhang in den Hintergrund drängende Wirkung entfaltet, der beim Durchschnittsbetrachter einen verzerrten Eindruck entstehen lässt."
Die Entscheidung des Bundeskommunikationssenats muss der ORF in einer der nächsten "Zeit-im-Bild 1"-Sendungen verlesen.
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