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7. April 2010 / 11:36 Uhr

Wissenschaftsministerin pfeift E-Voting zurück

Ein zentraler Punkt im Zeitalter der Informationstechnologie ist der Ersatz traditioneller Wege der Information, die einst durch viel Papier und noch mehr Verwaltungskräfte bearbeitet wurden, durch elektronische Erfassung und Verarbeitung dieser Daten. Der Einsatz der Datensammlung im Wahlrecht ist jedoch mehr als kritisch.

Aufgrund der mannigfaltigen Möglichkeiten, auch für das Wahlergebnis irrelevante Daten zu speichern und rückzuverfolgen, geraten die Grundsätze des Wahlgeheimnisses ins Wanken. Die Hochschulwahl, die erstmals auch E-Voting ermöglichte, verzeichnete erwarteterweise nicht mehr als ein Prozent elektronischer Wähler.

Vor wenigen Tagen erinnerte der ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger erneut an die Forderungen seiner Partei nach Einführung des E-Voting bei allen Wahlen. Die neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl nimmt die Problematik des E-Votings ernst und stellt sich mutig gegen den Kurs ihrer eigenen Partei. Sie ist bereit, die eingegangenen Beschwerden notfalls bis zum Verfassungsgerichtshof durchzukämpfen, um die "Reaktivierung" des E-Votings durch andere Minister zu verhindern.


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Funktioniert hat das E-Voting kaum – zahlreiche Probleme säumten ihre Einführung. Viele Hochschüler hatten beispielsweise den PIN-Code ihrer Bürgerkarte vergessen: Auch die Technologie, die fürs E-Voting benötigt wird, ist weder ausgereift noch akzeptiert.

Die FPÖ unter Dr. Martin Graf hat aus diesem Grund gemeinsam mit dem Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) bereits im Frühjahr 2009 einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof eingebracht, um die Verordnung zur Einführung des E-Voting als gesetzeswidrig aufzuheben. Zudem sind die entstandenen Kosten von etwa 300.000 Euro, umgerechnet auf die 2.161 abgegebenen Stimmen (d.h. 150 Euro pro Stimme), bei weitem unverhältnismäßig.


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