Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften haben den Auftrag, der Bevölkerung günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Art 1 § 1 Abs 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) konkretisiert diese Aufgabe: "Bauvereinigungen, die auf Grund dieses Bundesgesetzes als gemeinnützig anerkannt wurden, haben ihre Tätigkeit unmittelbar auf die Erfüllung dem Gemeinwohl dienender Aufgaben des Wohnungs- und Siedlungswesens zu richten, ihr Vermögen der Erfüllung solcher Aufgaben zu widmen und ihren Geschäftsbetrieb regelmäßig prüfen und überwachen zu lassen."
Das WGG bietet diesen Vereinigungen, gleich welcher Rechtsform, so manche Begünstigung. Etwa die Befreiung von sämtlichen Ertragssteuern. Leider scheinen angeblich gemeinnützige Genossenschaften eher eigennützig zu handeln und diese Vorteile nicht an die Nutzer ihrer Wohnungen weiterzugeben. Auf den ersten Blick scheint seltsam, weshalb der Revisionsverband, der die Einhaltung des WGG zu überwachen hätte, diese Missstände nicht aufzeigt.
Ein Blick auf die handelnden Personen bietet erste Erklärungsansätze: So ist Prof. Dr. Klaus Lugger (Im Bild bei einer Ehrenzeichen-Verleihung durch Staatssekretärin Marek) Aufsichtsratsvorsitzender des "Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband", in dem alle gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften Mitglied sein müssen. Lugger ist allerdings nicht bloß Aufsichtsratsvorsitzender des Revisionsgremiums, sondern gleichzeitig Geschäftsführer der als gemeinnützig bezeichneten Wohnbaugenossenschaft "Neue Heimat Tirol". Ähnlich die Situation bei Mag. Karl Wurm: Er ist Obmann und Vorstandsvorsitzender des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen und übt gleichzeitig eine Tätigkeit als Geschäftsführer der Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "Neue Heimat" sowie der GEWOG aus.
Genossenschaften prüfen sich also selbst. Ein Geschäftsführer prüft – oder eben auch nicht – als Aufsichtsratsvorsitzender des Dachverbandes seine eigene Genossenschaft. Diese Praxis widerspricht nicht nur dem Hausverstand, sondern auch den Ansprüchen ergebnisorientierter und effizienter Kontrolle.
Freiheitliche Anträge, wonach der Rechnungshof die Kompetenz erhalten solle, unter das WGG fallende Genossenschaften zu prüfen und so die nötige Transparenz zu gewährleisten, wurden allesamt abgewiesen. Scheinbar haben Rot und Schwarz in diesem lukrativen Bereich des „gemeinnützigen“ Wohnbaus einiges vor dem Wähler zu verbergen.
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