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25. August 2010 / 16:21 Uhr

Europäischer Privilegienstadl residiert in Österreich steuerfrei

In einem Abkommen der Bundesregierung mit dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) wurde das Ruhegehalt für einen „Wetterfrosch“ einkommenssteuerfrei gesetzt, falls sich dieser in Österreich niederlassen sollte. Ein solches Privileg trifft allerdings auch auf sehr viele andere Mitglieder und ehemalige Mitglieder internationaler Organisationen zu. Die steirische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dr. Susanne Winter wollte in einer parlamentarischen Anfrage von Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) wissen, wer genau die Nutznießer sind. Diese Antwort liegt nun vor.

UPUDerzeit genießen 42 internationale Organisationen Privilegien und Immunitäten in Österreich. Darunter befinden sich nicht nur die Vereinten Nationen, der Europarat oder die Organisation erdölexportierender Staaten (OPEC), sondern auch eher unscheinbare Organisationen und Vereine wie die Multilaterale Investitions-Garantie Agentur, der Weltpostverein (Bild: Denkmal in Bern) oder der Internationale Weltnachrichtenverein. In Personal ausgedrückt, sind beim Außenministerium insgesamt 4.327 Angestellte internationaler Organisationen registriert, die in den Anspruch von Privilegien kommen. Bereits in Ruhestand getretene Beamte werden vom Ministerium allerdings nicht erfasst.

Der Sonderstatus geht nicht nur über die funktionelle Immunität hinaus, die beispielsweise auch Nationalratsabgeordnete genießen, sondern schützt auch vor der Durchsuchung und Beschlagnahme des Privat- und Dienstgepäcks. Darüber hinaus werden sämtliche Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse nicht versteuert. Ebenso fällt die KFZ-Steuer und motorbezogene Versicherungssteuer weg. Bedienstete und Ex-Bedienstete dürfen zudem zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch steuer- und abgabenfrei sowie frei von Einfuhrverboten und -beschränkungen ihre Einrichtungsgegenstände und persönliche Habe einführen.

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Welche jährlichen finanziellen Auswirkungen diese Privilegien und Immunitäten für das Land Österreich haben, wollte Spindelegger aufgrund Nichtzuständikeit nicht beantworten. Für einen "Wetterfrosch" alleine wird ein jährlicher Steuerentfall von etwa 30.000 Euro fällig.

Foto: Aliman5040

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