Mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien wurde im Nationalrat die Zivildienstnovelle beschlossen. Damit dürfen Zivildiener künftig auch in Berufen tätig sein, in denen Schusswaffen zum Einsatz kommen – also etwa bei der Polizei. Für Angehörige von Jagd-, Schützen- und Sportvereinigungen kann die Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen Ausnahmen vom Verbot des Führens und Besitzens von Schusswaffen erteilen. Diese Möglichkeit war ihm bisher wegen der herrschenden Rechtslage für die Dauer von 15 Jahren verwehrt.
Im Detail funktioniert die neue Regelung so: Will ein Zivildienstpflichtiger nach Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes einen Dienst als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, als Soldat, als Angehöriger eines Wachkörpers oder als öffentlich Bediensteter mit Schusswaffe versehen, kann er bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres einmalig das Erlöschen seiner Zivildienstpflicht beantragen.
Dafür muss er glaubhaft machen, dass er jene oben genannten Berufe nur deshalb nicht versehen kann, weil er Zivildienst geleistet hat, und er muss erklären, dass er es nicht mehr aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden. Damit ist die Zivildiensterklärung, die ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung zur Ablehnung des Wehrdienstes unterzeichnet werden kann, künftig nur mehr ein wertloses Schriftstück.
Außerdem wurden mit dem Gesetz neue Gebiete für den Einsatz von Zivildienern geschaffen. Bisher konnten Zivildienstleistende ihren ordentlichen Zivildienst in Kinderbetreuungseinrichtungen nur im Rahmen der Sozial- oder Behindertenhilfe verrichten. Ab sofort wird diese Möglichkeit explizit geschaffen, ebenso wie die Option den Dienst in einer Einrichtung abzuleisten, die der Integration und Beratung Fremder dient.
Für FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsksy ist die neue Regelung „absurd“, für die Grünen ein „Zeitdiebstahl im jungen, männlichen Leben“. Ihr Antrag auf Reduktion der Zivildienstdauer von neun auf sechs Monate blieb in der Minderheit.
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