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3. Oktober 2010 / 14:09 Uhr

Einkommensabhängiges Kindergeld: Unbeliebt und undurchsichtig

In Österreich gibt es mittlerweile fünf verschiedene Varianten des Kindergeldes. Vier sogenannte Pauschalvarianten und ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Hierbei sind viele Eckpfeiler und Schlüsselpunkte in der Beantragung zu beachten. Die Verwirrung in der Bevölkerung ist groß – und auch die Beamten können in Spezialfällen nur wenig weiterhelfen.

Für die Pauschalvarianten (30 + 6 Monate 436 Euro/Monat, 20 + 4 Monate 624 Euro/Monat, 15 + 3 Monate 800 Euro/Monat oder 12 + 2 Monate 1000 Euro/Monat) ist keine vorherige Erwerbstätigkeit nötig. Das einkommensabhängige Kindergeld hingegen beträgt 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens für 12 + 2 Monate – mindestens 1.000 und maximal 2000 Euro/Monat. Klarerweise ist dafür eine vorherige Beschäftigung vonnöten, die mindestens 6 Monate andauern muss.


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Schwierig wird die Sache bei Menschen, die in Österreich leben, aber im Ausland arbeiten – sogenannten Grenzgängern, von denen es vor allem in Vorarlberg, Tirol, aber auch Salzburg viele gibt. Bei ihnen ist zu prüfen, unter welche Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit sie fallen und welcher Mitgliedstaat für die Familienleistungen zuständig ist. Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld hat demnach nur, wer einer 6-monatigen Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes in Österreich nachgegangen ist. All jene, die in das Sozialversicherungssystem eines anderen Staates eingezahlt haben, haben keinen Anspruch.

Bundesrätin Cornelia Michalke, FPÖDiese Regelung bestätigte Reinhold Mitterlehner, Minister für Wirtschaft, Jugend und Familie, in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ-Bundesrätin Cornelia Michalke (Bild). Der Anfrage vorausgegangen war die Odyssee einer Vorarlbergerin mit Arbeitsplatz in Liechtenstein. Die Gebietskrankenkasse war mit ihrem Problem völlig überfordert: Die Dame solle sich an das Bundesministerium wenden, denn "das Geld wird vom Staat bezahlt", teilte man ihr mit.

Die fehlenden Informationen machten sie schließlich zum Opfer des Systems. Auf die ursprüngliche Verwirrung bei der Krankenkasse folgten nämlich Abweisung und Einschränkung. Nach zahlreichen Telefonaten, etlichen E-Mails und Briefen wurde ihr mitgeteilt, dass ihr das einkommensabhängige Kindergeld verwehrt werde und sie nun die Möglichkeit habe umzusteigen, allerdings mit einer klaren Einschränkung. Das Angebot zum Umstieg beschränkte sich auf die 12+2-Variante mit 1000 Euro Kindergeld monatlich. Im Schreiben heißt es wörtlich:

Ein Umstieg auf längere Pauschalvarianten ist gemäß § 24d des Kinderbetreuungsgeldgesetzes – wie bereits vor Antragstellung mitgeteilt – leider nicht möglich.

FPÖ für Verbesserungen bei der Langvariante

Für Michalke ist diese Einschränkung untragbar: „Es ist nicht das Verschulden der Betroffenen, dass sie das einkommensabhängige Kindergeld beantragt hat. Ihr müssen daher nun alle Varianten zum Umstieg abgeboten werden“, fordert sie. FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller sieht ihre Ablehnung der Kurzvarianten ein weiteres Mal bestätigt: „Sie kommen bei den Leuten nicht an und stellen – wie im vorliegenden Fall – auch noch bürokratische Schikanen dar.“ Kitzmüller fordert eine Verbesserung bei der Langvariante, die nach wie vor die beliebteste bei jungen Familien ist. „Das Kindergeld soll auf alle Fälle volle drei Jahre bezahlt werden, unabhängig davon, ob beide Eltern in Karenz gehen.“

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