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14. Oktober 2010 / 10:46 Uhr

Bundesregierung löscht Brauchtumsfeuer aus

Weil mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vor dem Sommer eine Novelle des Bundesluftreinhaltegesetzes im Nationalrat beschlossen wurde, müssen sich Vereine nun beim Landeshauptmann höchst persönlich anstellen, um eine Ausnahmegenehmigung für ihr Brauchtumsfeuer zu bekommen.

FeuerTraditionelle Oster-, Sonnwend- oder Höhenfeuer, bei denen biologische und organische Materialien verbrannt werden, sind nämlich laut Gesetz jetzt grundsätzlich verboten. Bisher waren von diesem Verbot Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen pauschal ausgenommen. Nun muss der jeweilige Landeshauptmann per Verordnung zeitliche und räumliche Ausnahmen genehmigen.

Für Empörung sorgt das erneuerte Luftreinhaltegesetz speziell in Oberösterreich, wo sich Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) über die gesetzlich verordnete Mehrarbeit wenig erfreut zeigt. „Wir werden uns unser Brauchtum nicht auf diese Weise nehmen lassen“, zeigt er sich gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten kämpferisch.


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Diese Haltung verwundert den stellvertretenden oberösterreichischen FPÖ-Obmann und Nationalratsabgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, sei doch Pühringer laut seinem Parteikollegen und Umweltminister Nikolaus Berlakovich in den Vorbereitungen des Gesetzes voll eingebunden gewesen. Pühringer solle jetzt eine Verordnung erlassen und die Brauchtumsfeuer generell gestatten, ehe sonst nur Feuer von Vereinen gestattet werden, die dem Landeshauptmann politisch nahe stehen, und andere wiederum nicht.

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