Für Aufregung sorgte das avisierte Sparpaket von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Nicht genug, dass die Justiz unter ihrer Amtsführung schon bisher Negativschlagzeilen lieferte und ins Gerede kam, soll laut Budgetentwurf der Zugang zum Recht für den Bürger weiter erschwert werden.
Der Zugang zum Recht ist ein Grundrecht, das für jeden Bürger gleichermaßen gelten sollte. Durch ein Bündel von Maßnahmen wurde und wird dieses Recht jedoch zusehends ausgehöhlt. Unter der Maxime des Einsparens werden Leistungen reduziert und gleichzeitig der Zugang zum Recht verteuert. Übrig bleibt der Bürger, der sich einer zweifelhaften Rechtsprechung gegenüber sieht.
Foto: VIPinARt2010 / flickr
Der frühere Justizminister Harald Ofner sieht viele Grundrechtsprinzipien durch die Justiz nicht mehr gewährleistet. So kann beispielsweise vom Recht auf den gesetzlichen Richter keine Rede mehr sein, da viele richterliche Agenden anderen Institutionen wie Staatsanwaltschaft oder Sachverständigen zugeordnet wurden. Wie Ofner weiter berichtet, wurde 2009 bereits die Hälfte aller Strafverfahren nicht mehr vor Gericht verhandelt, sondern mittels Diversion erledigt. Durch die Anhebung der Gerichtsgebühren sieht er das Recht auf ein faires Verfahren schwer gefährdet. Besonders die Aktenkopiergebühr von 1 Euro pro Blatt stellt angesichts hunderte und tausende Seiten umfassender Gerichtsakte für viele Menschen eine unüberwindbare finanzielle Hürde dar.
Staat wälzt finanzielles Risiko auf Bürger ab
Ab 2011 trägt der Bürger das finanzielle Risiko, wenn er Opfer leichter Fahrlässigkeitsdelikte wird – also zum Beispiel eines Verkehrsunfalls. Wurde in solchen Fällen früher vom Gericht Strafantrag gestellt, muss nun jedermann selbst mittels Zivilklage auf eigene Kosten und eigenes Risiko versuchen, zu seinem Recht zu kommen. Durch solche Maßnahmen wird eine Zweiklassenjustiz geschaffen für jene, die es sich leisten können, ihr Recht durchzusetzen und für jene, die davon nur träumen können.
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Ofner kommt zum Schluss, dass es nicht primäres Ziel der Justiz sein darf, billig und kostendeckend nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu arbeiten und dass diese inakzeptable Entwicklung mit allen Mitteln verhindert werden müsse.
Angesichts der breit gestreuten Kritik auch vom Obersten Gerichtshofes sowie von anderen Ministerien und Interessensvertretungen ruderte Bandion-Ortner bereits etwas zurück. So soll das mündliche Vorbringen bei Amtstagen weiterhin möglich sein. Auch die verlängerte Klagsfrist gegen Pflege- und Pensionsbescheide soll nun beibehalten werden.