Seit 12. Dezember ist es Fahrgästen nicht mehr möglich, in Nahverkehrszügen der ÖBB einen Fahrschein zu erwerben. Das heißt, die Fahrkarte muss schon vor Fahrtantritt erworben werden. Erfolgen kann dies via Fahrscheinautomat, PC oder Mobiltelefon. Selbst ist der Mann, beziehungsweise die Frau – vor allem auf sich selbst gestellt. Wer an dieser Herausforderung scheitert, und trotzdem Bahn fahren will, den erwartet eine Strafe von 65 Euro.
Foto: Yusuke Kawasaki / flickr
Vor allem eilig darf man es nicht haben, wenn man sein Ticket beim Automaten kaufen will. Es beginnt damit, sich in einer Reihe anderer Reisender anzustellen. Wenn man Pech hat, müht sich ein Gelegenheitsfahrer mit den Tücken des Objektes ab. Es soll auch noch ältere Mitbürger geben, die mit der modernen Technik nicht zurechtkommen. Keine Panik, falls man den Zug versäumt, kommt in gut einer Stunde ja der Nächste. Bis dahin sollte es dann wohl gelungen sein, zu einem Fahrschein zu kommen.
Automat kaputt – was tun?
Falls kein intakter Fahrscheinautomat zur Hand ist, obliegt es dem Kunden, dies den ÖBB nachzuweisen. Diesbezüglich empfiehlt die Arbeiterkammer, den defekten Automaten mit dem Mobiltelefon zu fotografieren. Statt den Automaten zu fotografieren, könnte man allerdings den Fahrpreis gleich mittels SMS begleichen. Doch halt: Haben sie die entsprechende Abrechnungsfunktion bei "paybox.at" aktiviert? Nein? Dann müssen sie sich doch aufs Fotografieren beschränken, alle Daten notieren und hoffen, dass dieser Nachweis anerkannt wird.
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Die Zukunft wird erweisen, ob sich die Nicht-Service-Strategie der ÖBB in wachsenden Fahrgastzahlen niederschlagen wird.