Die Kinderrechte der UNO-Kinderrechts-Konvention aus dem Jahre 1989 wurden größtenteils in unsere Bundesverfassung aufgenommen. Dies hat heute der Nationalrat mit den Stimmen von FPÖ, SPÖ, ÖVP und BZÖ beschlossen. Lediglich die Grünen stimmten gegen die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung, da sie nur für die ausnahmslose Übernahme aller in der Konvention angeführten Kinderrechte ihre Zustimmung gegeben hätten.
Foto: Adolf Hildebrand / flickr
Mit dieser Aufnahme verbunden ist jedoch ein Gesetzesvorbehalt, wonach Kinderrechte eingeschränkt werden können, wenn die Ordnung oder das wirtschaftliche Wohl Österreichs bedroht sind. Durch diesen Vorbehalt wurde eine Missbrauchslücke geschlossen, nun können auch weiterhin straffällige Ausländer mit deren Kindern abgeschoben werden, was einen zu befürchtenden Missbrauch der Kinder als "menschliches Schutzschild" verhindert.
Der freiheitliche Verfassungssprecher Harald Stefan begründete die Zustimmung der FPÖ zu der Vorlage mit den Worten "Wir machen mit, weil es Sinn macht." Allerdings sieht Stefan die Zukunft der Kinder und Familien in Österreich gefährdet und kritisierte in diesem Zusammenhang abermals die Einsparungen im Familienbereich durch das Belastungsbudget 2011 der Regierung.
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Während Politiker der Regierungsparteien, allen voran die bisher schweigsame ÖVP-Familienstaatssekretärin Verena Remler, von einem „gesellschaftspolitischen Meilenstein“ sprach, beurteile die freiheitliche Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller die Situation nüchtern. Kitzmüller sah vor dem aktuellen Beispiel des zu Tode geprügelten Cain keinen Feiertag der Kinderrechte, sondern eine klaren Handlungsauftrag an das Parlament. So müsse laut Kitzmüller der Bereich der Jugendwohlfahrt neu geregelt werden, denn der aktuelle Missbrauchsfall habe ebenso wie der medial bekannte Fall Luca gezeigt, dass die Jugendämter bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben überfordert sind. Ebenso forderte Kitzmüller erneut die gemeinsame Obsorge sowie eine Anzeigepflicht für Sozialarbeiter, da durch diese Maßnahmen in vielen Fällen unnötiges Kindesleid verhindert werden könne.
Keine Rechte für ungeborene Kinder
Über diesen Vorschlag hinaus brachte die FPÖ einen Abänderungsantrag in dieser Materie ein, womit im Artikel 1 die Textpassage "jedes Kind" durch "jedes ungeborene und geborene Kind" ersetzt werden soll, sodass es dann weiter lauten sollte: "… hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge…" Dieser Abänderung wurde nur von FPÖ und BZÖ zugestimmt. Grüne, SPÖ und die wohl ehemals christliche ÖVP haben sich gegen einen verfassungsrechtlich verankerten Schutz des ungeborenen Leben gewendet.