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20. März 2011 / 09:17 Uhr

Viele Studenten leben ohne Krankenversicherung

In Österreich gibt es die Pflichtversicherung, nicht aber die Versicherungspflicht. Da kann es durchaus passieren, dass jemand monatelang nicht krankenversichert ist, ohne darüber informiert zu sein. Insbesondere Studenten trifft es häufig.

Studenten bis zum 27. Lebensjahr haben die Möglichkeit einer Mitversicherung über die Eltern oder Großeltern. Um die Mitversicherung in Anspruch nehmen zu dürfen, muss der Student nachweisen, dass er beabsichtigt, sein Studium zielgerichtet und mit Erfolg abzuschließen. Die Kriterien sind gleich wie jene für die Gewährung der Familienbeihilfe: Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester pro Abschnitt. Schafft der Student das nicht, muss er sich selbst versichern zum Preis von 24,42 Euro pro Monat. Doch auch dafür gibt es Auflagen: Man darf nicht öfter als zweimal das Studium gewechselt und nicht mehr als vier zusätzliche Semester zur Toleranzgrenze für die Mitversicherung verloren haben. Auch das Einkommen darf 5814 Euro jährlich nicht übersteigen. Erfüllt man auch diese Kriterien nicht, wird s mit rund 350 Euro monatlich richtig teuer.

Die Leistungskoppelung ist grundsätzlich vertretbar, kritisch wird es jedoch, wenn den Betroffenen das Ende der Mitversicherung nicht mitgeteilt wird. Die Wiener Gebietskrankenkasse zieht sich auf das Argument zurück, dass die Eltern “eigentlich wissen müssten”, dass ihr Sohn oder ihre Tochter nicht mehr mitversichert ist. Gesonderte Information jedoch erfolgt keine – weder an die Eltern noch an die betroffenen Studenten.

Im Zeitalter der E-Card fällt der fehlende Versicherungsschutz erst dann auf, wenn zum ersten Mal eine Leistung beansprucht wird. Ärzte kennen die Problematik: Der Student kommt in die Ordination, gibt seine E-Card ab und erfährt erstmals, dass kein Versicherungsschutz besteht. Wesentlich dramatischere finanzielle Folgen als bei einem grippalen Infekt kann die abgelaufene Mitversicherung bei Unfällen haben, die sofortige aufwändige Behandlungen im Spital nach sich ziehen.

Es wäre daher nicht nur im Interesse der Studenten, sondern auch des Staates, dringend eine Informationspflicht bei Auslaufen der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen.

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