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18. Juni 2011 / 09:49 Uhr

Werbeabgabe: Eine wirtschaftsfeindliche Marketingsteuer

ZeitungswerbungÖsterreich ist traditionell ein Hochsteuerland. Und auch bei der Erfindung von Besteuerungsobjekten ist unser SPÖ/ÖVP-regierter Staat seit jeher sehr erfinderisch gewesen. Eine Steuer- und Abgabenart, die sich aktuell bereits im 91. Jahr seit ihrer Schöpfung befindet, ist die österreichische Werbeabgabe. Und trotz anderslautender Programmatik wird sie wohl auch diese Legislaturperiode überleben.

Die österreichischen Werbeabgabe hat ihre Wurzeln im Jahr 1920

Zeitungswerbung

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An jedem Zeitschrifteninserat kassiert der Staat extra – seit 91 Jahren.
Foto: GS1311 / flickr (CC BY-NC 2.0)

Die österreichische Werbeabgabe ist keineswegs ein Resultat knapper öffentlicher Kassen des 21.Jahrhunderts. Sie hat ihre historischen Wurzeln bereits im Jahre 1920. So besteuerten erstmals die Städte Wien und Wiener Neustadt unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg die Werbung im öffentlichen Raum. Im Jahre 2000 wurde auf Wunsch der Bundesländer die regional geltende Anzeigen- und Ankünderabgabe durch eine bundesweit gültige Werbeabgabe abgelöst. Wie eine im Jahr 2007 durch das Institut für höhere Studien (IHS) durchgeführte Untersuchung ergab, gibt es ähnliche Werbesteuern international ua. in der Türkei, der Ukraine, in Moldawien, Kasachstan, Kirgisien, Panama, Belize, Uruguay, Philippinen, Senegal, Gabun, Ägypten, Elfenbeinküste, Burkina Faso, Kap Verde, Guinea, Nigeria und Niger.

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Der aktuelle Besteuerungsgegenstand der Werbeabgabe ist die Werbung in Hörfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften sowie die sogenannte Außenwerbung, d.h. zum Beispiel über Werbeplakate, Transparente, Rolling-Boards und ähnliches mehr. Die heranzuziehende Bemessungsgrundlage für die Werbesteuer ist das jeweilige Werbeentgelt, das die Werber für die Durchführung der Werbung erhalten. Der anzusetzende Werbesteuersatz beträgt aktuell 5% der Bemessungsgrundlage. Diese werden via Werber der werbenden Wirtschaft weiterverrechnet. Einzig und allein Internetwerbung wird derzeit nicht besteuert.

Steuervolumen bei 110 Millionen Euro

Obwohl die Werbeabgabe immer als Bagatellsteuer hingestellt wird, liegt das Steueraufkommen aus diesem Titel bei immerhin 110 Millionen Euro jährlich. Aus diesem Grund läuft die österreichische Werbewirtschaft auch gegen die Werbeabgabe Sturm. Die IHS-Studie legt die produzierten Wohlfahrtsverluste durch diese Steuer offen. Bei ersatzloser Streichung würde sich die volkswirtschaftliche Wertschöpfung im Ausmaß von 110 Millionen Euro jährlich erhöhen, im Zuge dieser gestiegen Wertschöpfung würden mindestens 650 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen werden, und letztendlich käme es auch zu zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 37 Millionen Euro.

Regierungsabkommen sieht Abschaffung vor, aber nichts passiert

Das aktuelle rot-schwarze Regierungsprogramm 2008-2013 beinhaltet die Abschaffung der Werbeabgabe. Bisher wurden allerdings keine Initiativen gesetzt. Dies wohl nicht zuletzt deshalb, da die Werbeabgabe auch im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verankert ist und dieser nach derzeitigem Stand bis zum Jahre 2015 Gültigkeit haben soll. Im aktuellen Finanzausgleich kommen rund 87 % der Einnahmen aus der Werbeabgabe den österreichischen Städten und Gemeinden zu. Dies lässt die lahme SPÖ/ÖVP-Bundesregierung vor diesem Reformschritt offenbar Abstand nehmen.

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