Die Verpflegung von mehreren Tausend Häftlingen in den österreichischen Justizanstalten hat ihren Preis. Allein im Jahr 2010 wurden in den eigenen Küchen der Justizanstalten nach einer Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz immerhin 2,879.211 Tagesverpflegungsrationen zubereitet und ausgegeben. Die dafür angesetzten Materialkosten für Lebensmittel inklusive Zutaten beliefen sich auf rund 6,6 Millionen Euro. Somit beliefen sich die die durchschnittlichen Kosten pro Mahlzeit auf 2,30 Euro.

serviert. Vor allem die Sonderverpflegung für Muslime kostet.
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Eine „Extrawurst“ sieht das Strafvollzugsgesetz allerdings für einzelne religiöse Minderheiten in der Häftlingsgemeinschaft vor. Grundsätzlich sind die Strafgegangenen gemäß § 38 Abs 1 Strafvollzugsgesetz mit einfacher Anstaltskost zu verpflegen. Diese muss den wissenschaftlichen Erkenntnissen über Ernährung entsprechen und schmackhaft sein. Im Bezug auf den Gesundheitszustand und ein Glaubensbekenntnis kann allerdings davon abgewichen werden. Diese Sonderregelung im Strafvollzugsgesetz sieht sogar vor, es den Strafgefangenen zu gestatten, sich von dritter Seite Mahlzeiten zubereiten zu lassen.
Koschere Sonderverpflegung hat ihren Preis
Da diese Sonderverpflegung außer Haus zubereitet werden muss, hat sie auch ihren Sonderpreis. So kosteten etwa koschere Mahlzeiten, die vom Sanatorium Mamonides Zentrum in die Justizanstalten Simmering und Josefstadt geliefert werden, pro Mahlzeit nicht weniger als 11 Euro. Dazu kamen Zustellkosten pro Mahlzeit von 5,06 Euro. Damit ist die koschere Häftlingskost rund siebenmal so teuer wie ein Standardmenu. Die Auswahl und die Preisgestaltung für koschere Häftlingsmahlzeiten verhandelte im Jahr 2006 das Bundesministerium für Justiz mit der Israelitische Kultusgemeinde. Ob alternative Anbieter oder Verhandlungspartner zur Verfügung standen oder stehen und ob es sich bei den 16,06 Euro pro Mahlzeit nicht um einen Monopolpreis handelt, ging aus der Anfragebeantwortung nicht hervor.
Muslime und Buddhisten bekommen Anstaltskost
Koschere Menus sind die einzigen, die von auswärts in die Haftanstalten geliefert werden. Andere rituelle Verpflegung, so heißt es in der Anfragebeantwortung, wird ebenso wie ärztlich verodnete Dätspeisen, etwa für Diabetiker, in den Anstalten selbst zubereitet. Muslime und Buddhisten bekommen also Anstaltskost. Ob diese teurer ist als die Standardmenus für die christlichen oder konfessionslosen Häftlinge, ließe sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln, schreibt die Justizministerin.