Gestern haben wir über einen möglichen Gefangenenaustausch als Hintergrund der Freilassung des von Litauen gesuchten russischen Generals Michail Golowatow berichtet. Wie tschetschenische Rebellen auf ihrer Internetseite berichten, könnte im Gegenzug der in Österreich anerkannte Flüchtling Ahmed Tschatajew freigekommen sein, der in Bulgarien auf seine Auslieferung nach Russland wartete. Tatsächlich hat wenige Tage nach Golowatows Freilassung die bulgarische Justiz ihre ursprüngliche Entscheidung aufgehoben. Tschatajew wird nicht nach Russland ausgeliefert, wo er als Terrorist gesucht wird. Er soll sich bereits wieder in Österreich aufhalten.
Der 31jährige Tschatajew ist in seinem Leben bereits weit gereist und hat auch viel erlitten. In Russland wurde er gefoltert, danach erhielt er Asyl in Österreich, wurde von Russland zur Fahndung ausgeschrieben, in Schweden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und von der Ukraine sowie von Bulgarien beinahe an Russland ausgeliefert. Hier die Informationen, die aus verschiedenen internationalen Quellen über den Tschetschenen zu gewinnen waren:
Russland: Verletzung in Schlacht und Folter durch Russen
Im Jahr 2000 wird Tschatajew während einer Schlacht zwischen russischen Truppen und tschetschenischen Separatisten in Urus-Martan (Republik Tschetschenien, Russland) in den Arm und in den Bauch geschossen. Statt ins Krankenhaus zu kommen, fällt er in die Hände der russischen Sicherheitsbehörden, wird trotz schwerer Verletzungen gefoltert, anschließend wird sein Arm amputiert. Eine tschetschenische Rebellenseite schreibt: „Man schnitt ihm ohne Betäubung den verwundeten Arm ab, dann wurde der Stumpf an elektrischen Strom angeschlossen.“
2003 gelingt es ihm, aus Russland zu entkommen und mit seiner Familie durch Aserbaidschan nach Österreich zu fliehen.
Asyl in Österreich, Verurteilung in Russland als Terrorist
Am 24.11.2003 erhält vom Bundesamt für Asyl in Österreich Flüchtlingsstatus. Seit damals lebt er – seinen eigenen Angeben zufolge – mit seiner Frau und mittlerweile vier Kindern in Österreich. Danach verurteilt ein Gericht in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny ihn wegen Terrorismus und bewaffneten Kampfes gegen die russischen Streitkräfte. Russland erlässt einen internationalen Haftbefehl. Tschatajew werden Verbindungen zu tschetschenischen Rebellen seit 1999, Rekrutierung neuer Terroristen und die Finanzierung von terroristischen Aktivitäten in Tschetschenien vorgeworfen. Unter anderem soll er über 12.000 Euro an terroristische Gruppen übergeben haben.
Gefängnisstrafe wegen Waffenbesitz in Schweden
Im März 2007 wird er von der schwedischen Polizei wegen verbotenen Waffenbesitzes und in Verbindung mit dem internationalen Haftbefehl verhaftet. Die Islamisten sehen das anders: "Ahmed wurde in Schweden das Opfer eines Agent Provocateur, der jetzt in Tschetschenien für Putins Regime tätig ist. Man hat ihm eine Waffe ins Auto geschmuggelt." Ein schwedisches Gericht verurteilt ihn jedenfalls zu eineinhalb Jahren Gefängnis, die er auch absitzt. Schweden liefert Tschatajew jedoch mit Verweis auf die UN-Flüchtlingskonvention nicht aus.
Festnahme in der Ukraine: Fotos von Leichen am Handy
von Ahmed Tschatajew fanden die ukrainischen Behörden Fotos von Leichen.
Foto: Natalia Medvedeva / Wikimedia
Im Jahr 2010 wird der von Russland Gesuchte in der Ukraine auffällig und in Uschgorod/Ungwar (nahe der slowakischen Grenze) von einer Polizei-Sondereinheit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verhaftet. Tschatajew war mit einem von Österreich ausgestellten Flüchtlingspass in die Ukraine eingereist. Grund für die Verhaftung ist der aufrechte internationale Haftbefehl. Innenminister Jurij Luzenko lässt auf einer internationalen Pressekonferenz mit folgenden Informationen aufhorchen: "Am Handy von Tschatajew fanden wir Fotos von Leichen und Anweisungen für die Herstellung und Verwendung von Sprengmitteln. Wir haben daher Zweifel, ob er wirklich Flüchtlingsstatus besitzt." Ein Gericht in Uschgorod beschließt die Untersuchungshaft und Einleitung eines Verfahrens zur Auslieferung an Russland. Sofort wird jedoch eine lokale Menschenrechtsgruppe aktiv und droht den Behörden mit einem internationalen Skandal, wenn sie Tschatajew nicht nach Österreich zurückkehren lassen. Auch vor der ukrainischen Botschaft in Wien soll eine Protestkundgebung stattgefunden haben. Der Europäische Gerichtshof fordert die Regierung der Ukraine auf, den Flüchtlingsstatus von Tschatajew anzuerkennen und ihn nicht nach Russland auszuliefern. Die Ukrainer ziehen sich aus der Affäre, indem sie den Häftling nach Georgien überstellen, um dadurch eine Auslieferung nach Russland zu vermeiden. Georgien und Russland sind seit Jahren verfeindet.
Auslieferungshaft in Bulgarien, Rettung in letzter Minute
Schon im Mai 2011 geht der Tschetschene wieder ins Netz der Fahnder, diesmal in Bulgarien, als er in die Türkei einreisen will. Anfang Juli beschließt ein Gericht der bulgarischen Stadt Haskovo seine Auslieferung an Russland, Tschatajew beruft dagegen. Prompt treten erneut diverse Menschenrechtsorganisationen auf dem Plan, verurteilen das Vorgehen der bulgarischen Justizbehörden und fordern seine sofortige Freilassung. Auch in Wien kommt es zu einer "Massendemonstration" vor der bulgarischen Botschaft, tatsächlich versammeln sich dort nur rund 300 tschetschenische Asylanten. Inzwischen werden Gerüchte in die Welt gesetzt: Die Nachrichtenagentur "Novinar-Jug" berichtet, dass Tschatajew in Haskovo von einem hochrangigen Offizier des russischen Geheimdiensts FSB verhört werden sollte. Er hätte sich jedoch geweigert zu sprechen, wonach ihm die Agenten offen gedroht und ihm gesagt hätten, dass er schon sprechen werde, sobald man ihn nach Moskau gebracht habe. Diese Nachricht schafft es dank des Engagements seines Anwalts bis in die New York Times, auch österreichische Zeitungen berichten mit erkennbarer Tendenz zugunsten des Flüchtlings und mutmaßlichen Terroristen. Es wird angekündigt, dass beim nächsten Gerichtstermin auch ein Vertreter der österreichischen Botschaft in Sofia anwesend sein soll. Das Berufungsgericht in Plovdiv entscheidet schließlich "wunschgemäß", dass Tschatajew nicht auszuliefern sei, da er in Österreich Asyl genieße und daher unter dem Schutz der Genfer Konventionen und der UN-Flüchtlingskonvention von 1951 stehe, welche auch von Bulgarien unterzeichnet wurde. Dies nur wenige Tage, nachdem Österreich überraschend schnell den mutmaßlichen Schlächter von Wilna, Michail Golowatow, ziehen ließ.
Mittlerweile soll sich der Flüchtling wieder in Österreich aufhalten. Wohin ihn seine nächste Reise führt, ist ungewiss. Für ihn gilt ebenso wie für den russischen General und sämtliche involvierten Behörden die Unschuldsvermutung.
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