Während Rot und Schwarz derzeit fast keinen Tag vergehen lassen, ohne mit neuen Steuer- und Abgabenideen die Österreicher auf ein neues Belastungspaket einzustimmen, wird die Rolle der Republik Österreich als Erbe nur äußerst zaghaft erklärt. Nachdem er zunächst nur recht vage Auskünfte erhalten hatte, setzte der SPÖ-Nationalratsabgeordneten Johann Maier jetzt nach und wollte mehr Details von ÖVP Finanzministerin Maria Fekter wissen. Die Antworten sind im wahrsten Sinne des Wortes millionenschwer.
823 mal durfte die Republik erben
Nicht weniger als 823 Mal durfte sich die Republik Österreich in den Jahren 2004 bis 2010 über ihre Position als gesetzlich bestimmte Exklusiverbin freuen. Allein im vergangenen Jahr trat Österreich nicht weniger als 123 Mal ein Erbe an. Das ist rechtlich immer dann zwingend der Fall, wenn ein Österreicher stirbt, kein gültiges Testament vorhanden ist und sich auch nach intensiven Nachforschungen wie etwa einem öffentlich publizierten Erbenaufruf keine Anspruchsberechtigten zu einem Erbantritt bereit erklären.
Millionen für den Staatssäckel
vergangenen Jahren in den staatlichen Haushalt.
Foto: Fundraisingnetz / Flickr (CC BY 2.0)
Ganz ohne Erbschaftssteuer kamen auf diesem Wege 49 Millionen Euro in den österreichischen Staatssäckel. Dass es sich dabei keineswegs um ökonomisch uninteressante Verlassenschaften handelt, zeigt die Statistik. So erbte die Republik Österreich 2010 im Durchschnitt mehr als 56.000 Euro pro Verlassenschaft.
Es geht nicht immer alles glatt beim Erben
Aber auch für die mächtige Republik geht beim Erben nicht immer alles glatt. Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit dem Erbeintritt der öffentlichen Hand zu rechtlichen Auseinandersetzungen. So musste etwa 2005 nach einem Gerichtsverfahren ein Erbe im Wert von 88.000 Euro an die rechtmäßigen Erben geleistet werden. 2009 verglich man sich vor Gericht mit einem Erben bei rund 11.000 Euro, um weiteren Schaden von der Republik abzuhalten. Und aktuell ist ein Verfahren im Gesamtausmaß von 290.000 Euro gegen Österreich anhängig.
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