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27. Oktober 2011 / 11:45 Uhr

“Red Biker” machen mobil gegen die eigene Partei

BikerDie Red Biker sind die Motorradfahrerorganisation der SPÖ und mit rund 700 Mitgliedern nach eigener Definition die am stärksten wachsende Bikerorganisation Österreichs. Umso erstaunlicher ist es, dass die unter Mitgliederschwund leidende Mutterpartei für wichtige Anliegen der Biker-Abteilung kein Verständnis zeigt.

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FPÖ und Red Biker fordern gleiches Recht für alle.
Foto: unzensuriert.at

Wechselkennzeichen sind bei Besitzern mehrerer Fahrzeuge sehr beliebt, da sie ihnen ermöglichen, Kosten zu reduzieren. Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, wenn diese in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen etc.) fallen und die Kennzeichentafeln desselben Formats auf allen Fahrzeugen verwendet werden können. Und da liegt das Problem für viele Motoradfahrer in unserem Land, denn was ist, wenn ein Biker im Winter, wenn es kalt ist und Schnee liegt, mit dem Auto fahren will beziehungsweise muss? Dann muss er für beide Fahrzeuge ganzjährig die vollen Kosten tragen. So sieht es das Gesetz vor. 

Diese Benachteiligung gegenüber Nutzern mehrerer Kraftwagen beziehungsweise auch Krafträder, die durch Wechselkennzeichen viel Geld sparen können, versucht die Freiheitliche Partei schon seit einigen Jahren zu beseitigen. Zuletzt brachte der Nationalratsabgeordnete Harald Vilimsky 2009 einen Antrag zur Einführung eines Wechselkennzeichens für Auto und Motorrad im Parlament ein. Doch nicht nur Oppositionspolitiker Vilimsky, sondern auch die Red Biker stießen bei der Regierung und insbesondere bei der zuständigen SPÖ-Verkehrsministerin Doris Bures auf taube Ohren. Jahrelang hatten sie sich gemeinsam mit anderen Motorradvereinen durch Gespräche erfolglos bemüht, dass ein Wechselkennzeichen für Auto und Motorrad eingeführt wird.

Verfassungsbeschwerde mit guten Erfolgsaussichten

Da ein solches Wechselkennzeichen technisch allerdings möglich wäre, beantragte der Präsident der Red Biker Burgenland, Herr Georg Pehm, ein solches. Erwartungsgemäß erteilte die Behörde in 1. und 2. Instanz einen abschlägigen Bescheid, worauf nun beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde wegen Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz eingebracht wurde. Verfassungsjuristen geben laut Red Biker-Organisation der Beschwerde gute Chancen auf Erfolg. 

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