SOS Mitmensch vergibt am 3. November den Ute-Bock-Preis 2011 für Zivilcourage. Nach Meinung dieser Organisation verdient die mit 4.000 Euro dotierte Auszeichnung Robert Zahrl. Der Student und vier weitere Mitstreiter, die allerdings anonym bleiben wollen, haben die Abschiebung eines Mannes nach Guinea verhindert.
Abschiebungen demonstriert.
Foto: daniel-weber / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Die Geschichte ist wie maßgeschneidert für Gutmenschen. Zahrl lernt im Gefängnis Ousmane C. kennen. Der erzählt ihm, dass er in seinem westafrikanischen Land als politisch Andersdenkender gefoltert worden sei. Sein Asylantrag wurde aber abgelehnt, weshalb er zurück müsse und daher sein Leben bedroht wäre. Robert Zahrl, der 126 Stunden eingesperrt wurde, weil er eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 300 Euro nicht zahlen konnte oder wollte (es fehlte der Rückspiegel in seinem Auto), versprach zu helfen. Als die Polizei Ousmane C. im Dezember 2010 zum Flugzeug brachte, hielt sich der junge Mann verzweifelt am Treppengeländer des Flugzeuges fest. Daraufhin beschloss der Kapitän, den Abzuschiebenden nicht mitfliegen zu lassen.
Preisträger saßen im Abschiebe-Flugzeug
Die fünf Preisträger, die dafür jetzt den Ute-Bock-Preis erhalten, hatten den Fall zuvor öffentlich gemacht. Mit Georg Zanger fanden sie einen Anwalt, der den Afrikaner vertrat. Sie kauften sich Tickets für den Abschiebeflug, um Ousmane C. gegebenenfalls helfen zu können. Sie informierten Fluggäste und Crew von der geplanten Abschiebung. Vor dem Gefängnis, in dem der Mann auf seine Heimreise wartete, wurde eine Demonstration organisiert. Am 24. Jänner 2011 berichtete auch die ORF-Sendung „Thema“ über diesen Fall. Im Beitrag hieß es, dass seinerzeit, als Ousmane C. aus Guinea flüchtete, dort eine Diktatur herrschte. Heute zwar nicht mehr, aber in diesem Land zu leben sei nach wie vor gefährlich. Was Thema und andere Medien nicht recherchierten, holte Unzensuriert.at nach. Die Ergebnisse lassen vermuten, dass Ousmane C. ein Asylschwindler ist. Nicht nur, dass er einige unterschiedliche Versionen seiner Flucht auftischte, ist aich die Studentenorganisation, die er behauptet, angeführt zu haben, in Guinea nicht bekannt.
SPÖ-nahe Anwaltskanzlei als Preisstifter
Die österreichischen Behörden sahen jedenfalls keine Gefahr mehr für den Mann und lehnten den Asylantrag ab. Nur einen Tag nach dem missglückten Abschiebeversuch entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Abschiebung aufgrund der großen Gefahr für Ousmane C. gar nicht zulässig sei. Der Asylant wurde inzwischen in Grundversorgung nach Oberösterreich verlegt. Gegen ihn läuft ein Prozess wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Gegen die Mitstreiter von Zahrl laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 278b StGB. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Einer feierlichen Preisübergabe am 3. November in der Aula der Bildenden Künste in Wien steht trotzdem nichts im Wege. Die 4000 Euro, die der 22-jährige Zahrl und seine Mitstreiter bekommen, hat übrigens die Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger Partner Rechtsanwälte gestiftet. Sie gilt als extrem SPÖ-nahe.