Asyl bietet verfolgten Menschen Schutz vor Repressalien in ihrem Heimatland. Doch viele Asylwerber sind gar nicht verfolgt, sondern missbrauchen den Deckmantel des Asyls, um in die Sozialsysteme westlicher Länder einzuwandern. Davon ist Österreich betroffen, aber auch die Schweiz. Die Schweizer Zeitung Blick hat entdeckt, dass im letzten Jahr zahlreiche der in der Schweiz lebenden Asylsuchenden ihre Ferien in ihrem Heimatland verbracht haben, dessen Gefahren sie laut ihrem Asylantrag entkommen waren.
verschärfen. Heimaturlaubende Flüchtlinge geben ihr recht.
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Michael Glauser vom Bundesamt für Migration (BFM) hat diese Information der Zeitung mittlerweile bestätigt: "Man hat Missbräuche festgestellt“, sagt er hinsichtlich der rund 2500 an Asylwerber ausgestellten Reisegenehmigungen. Hunderte von ihnen waren offenbar in ihren Heimatländern – vor allem im Irak, in der Türkei und in Balkanstaaten.
Mit Stand vom vergangenen September hatten in der Schweiz 23.483 Personen eine vorläufige Aufnahme als Asylsuchende erhalten. Im Jahr 2011 sind die Neuanträge mit 17.450 per Ende Oktober massiv angestiegen und dürften für das Gesamtjahr auf dem Niveau der Rekordjahre zu Beginn des Jahrtausends zu liegen. Besonders stark gestiegen sind die Asylanträge auf Tunesien (+48 Prozent) und Nigeria (+27 Prozent), wobei die Anerkennungsraten hier mit 0,5 bzw. 0,1 % verschwindend gering sind.
SVP mit Maßnahmenpaket gegen Asylmissbrauch
Vor dem Hintergrund der steigenden Asylzahlen verlangt die konservative Schweizer Volkspartei (SVP) ein Bündel von Maßnahmen und ein konsequentes Vorgehen gegen bekannte Missstände: So müsse das 2006 verschärfte Asylgesetz von allen kantonalen Behörden, aber auch von allen Hilfsorganisationen akzeptiert werden. In einer weiteren Verschärfung verlangt die SVP schnellere Verfahren und eingeschränkte Rechtsmittel. Mit den wichtigsten Herkunftsländern müssten Rücknahmeabkommen abgeschlossen werden. Zudem müsse es auch Abschiebungen in afrikanische Drittstaaten geben, um jene Asylwerber loszuwerden, die sich weigern, ihre Identität und Herkunft preiszugeben. Schließlich dürfe auf Asylgesuche von Menschen, die bereits einmal Rückkehrhilfe in Anspruch genommen haben, nicht mehr eingegangen werden.