Zwei türkische Jugendliche haben im Juni 2009 in Hamburg einen 44jährigen Dachdecker um 20 Cent angebettelt. Als er ihnen kein Geld gab, schlug ihn einer zu Boden, der andere trat auf ihn ein. Der Mann starb vier Wochen nach dem Angriff an seinen Schädelverletzungen. Ausschlaggebend dafür war der Aufprall mit dem Kopf auf dem Boden. Einer der beiden Täter spazierte nun als freier Mann aus dem Gerichtssaal. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und dazu ein Sozialtraining.
dennoch nicht, denn er will jetzte eine Abendschule besuchen.
Symbolfoto: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Das ursprüngliche Urteil – drei Jahre und vier Monate Jugendhaft für Onur K. – wurde auf Antrag des Verteidigers vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Ofer sei „zufällig“ an dem Faustschlag verstorben, womit ein „eher ungewöhnlicher Kausalzusammenhang“, der keine Haftstrafe rechtfertige, berichtet die Junge Freiheit über die Begründung. Zudem wurde das Urteil aufgehoben, weil sonst „keine erzieherische Wirkung erzielt werden könne“.
Das Landgericht Hamburg folgte nun den Argumenten des Bundesgerichtshofs und begnügte sich mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Mildernd wurde auch gewertet, dass Onur K. nun eine Abendschule besuchen wolle. K.s Kumpel Berhan I., der auf den tödlich verletzten Dachdecker noch eingetreten hatte, war bereits zuvor zu einen unbedingten Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden und hatte diese Strafe akzeptiert.