Angetreten war das Duo Angela Merkel und Nicolas Sarkozy vor dem EU-Gipfel mit dem Ziel, die Verträge der Europäischen Union abzuändern. Dies sollte die ökonomischen Grundlagen im Hinblick auf Haushaltsdisziplin und Schuldenbremse im EU-Raum stabilisieren. Mit diesem Plan scheinen Deutschland und Frankreich nunmehr aber gescheitert zu sein. Eine Änderung der EU-Verträge wird es vorerst nicht geben. Damit müssen sich Merkel und Sarkozy auf die Rückfallposition zurückziehen, dass nur innerhalb des Kreises der 17 Euroländer eine entsprechende vertragliche Adaptierung vorgenommen werden kann.
Rebellion wichtiger EU-Staaten gegen Vertragsänderung
Nunmehr soll eine Fiskalunion für die Eurogruppe geschaffen werden.
Foto: michaelthurm / flickr
Merkel und Sarkozy hatten ihre Strategie offensichtlich gegen den ausdrücklichen Willen einer ganzen Reihe von EU-Staaten gemacht. EU-Mitgliedsstaaten wie Großbritannien, Ungarn, Tschechien und Schweden haben ihr Veto gegen eine Änderung der EU-Verträge eingelegt. Mit dieser Vorgangsweise stellen sich gleich vier konservativ regierte Mitgliedsstaaten gegen ihre Parteifreunde aus Deutschland und Frankreich. Staaten wie Großbritannien, die ihre alte Währung Pfund behalten haben, fürchten um eine weitere Einschränkung ihrer wirtschaftspolitischen Souveränität. So hatte der konservative britische Premierminister David Cameron weitreichende Konzessionen an sein Heimatland für die Zustimmung zu einer Vertragsänderung verlangt.
Vertragsänderung nur für Euroländer
Nunmehr haben sich Merkel und Sarkozy auf die Rückfallposition einer Vertragsänderung für die Euroländer verständigt. So will man im Kreis der 17 Euroländer einen neuen Vertrag ausverhandeln, der die Grundlage für eine Art Fiskalunion werden soll. Damit wird de facto ein Europa der zwei Geschwindigkeiten geschaffen. Daran ändert auch nichts, dass auch einige EU Länder, die den Euro noch nicht eingeführt haben, bei dieser Fiskalunion mitmachen wollen. Vielmehr könnte dies noch zu fundamentalen rechtlichen Problemen führen.
Rechtmäßigkeit einer Fiskalunion durch Euro-Staaten umstritten
Ob diese neue Fiskalunion tatsächlich mit Leben erfüllt werden kann, ohne das gesamte Vertragswerk der Europäischen Union zu ändern, daran zweifeln EU-Rechtsexperten. So kann laut dieser Rechtsmeinung eine Änderung nur innerhalb des EU-Vertrags erfolgen. Die Währungsunion sei ausdrücklich im EU-Vertrag verankert, so könne eine Reform nur innerhalb des aktuellen Rechtsrahmens durchgesetzt werden. Ein Vertrag, der ausschließlich durch die Euro-Regierungen abgeschlossen wird, sei daher unzulässig. Dies würde nur die Qualität einer politischen Absichtserklärung haben.