Heute, Dienstag, 10.Jänner 2012 startet ein höchst brisanter Zivilprozess um die Summe von 43 Millionen Euro am Landesgericht Feldkirch. Als Gegner stehen sich die Casinos Austria AG und ein aus dem Kosovo stammender, aber in der Schweiz wohnhafter Casinogast gegenüber. Dieser versuchte im am 26. März des Vorjahres sein Glück im Casino Bregenz. Zwar zeigte die Jackpot-Leuchttafel einen Gewinn von 42,9 Millionen Euro an. Aber die Casino AG verweigert die Auszahlung bis heute. Begründung des österreichischen Glücksspielmonopolisten: „Automatenfehler und technischer Defekt.“ Nunmehr soll das Gericht in einem Zivilprozess feststellen, was in dieser Causa rechtens war und ob Casinos Austria AG und Behörden richtig gehandelt haben.
Geschäftspräktiken eines Glücksspielmonopolisten
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Neben dem Fall an sich, also ob ein Anspruch auf den Gewinn besteht, werden in diesem Zivilprozess wohl auch die Geschäftspraktiken des Glücksspielmonopolisten Casino Austria AG zur Sprache kommen. Denn es ist für die Öffentlichkeit und auch viele Spieler weitgehend unbekannt, wer die technische Funktionstätigkeit der Spielautomaten sowie die Zufallsgewinnshäufigkeit überpürft und bei schadhaften Spielautomaten eingreift. Hier ist vor allem der Spielerschutz für Dritte nicht nachvollziehbar. Des Weiteren ist es auch höchst unklar, welche Behörden in welchem koordinierten Verwaltungsablauf solche Fälle zu überprüfen haben und welche rechtsstaatlichen Parameter hier anzulegen sind.
FPÖ hat umfangreiche Anfrage eingebracht
Der FPÖ-Parlamentsklub hat die aktuelle Causa Casinojackpot Bregenz zum Anlass genommen, die konkreten Praktiken des Glücksspielmonopolisten Casinos Austria AG im Zusammenhang mit dem Thema Spielerschutz an Hand dieses Falles zu hinterfragen. In der Anfrage des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf wurde unter anderem die Ausübung der Funktion der Aufsichtsbehörde über das Glücksspielwesen im BMF, die konkrete Funktionstüchtigkeit der Spielautomaten bei den Casinos Austria, die Zeitabstände für die Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Spielautomaten sowie die konkrete Anzahl der Fälle, in denen es in der Vergangenheit zu einer Verweigerung der Gewinnauszahlung gekommen ist, thematisiert. Die Beantwortung wird für Ende Februar 2012 erwartet.