Die SPÖ wird den Generalverdacht nicht los, dass die Repräsentanten dieser Partei bei Kindesmissbrauchsfällen lieber den Weg der Vertuschung als den der lückenlosen Aufklärung gehen. Das ist in der Causa „Kinderheim Wilhelminenberg“ so, in der die rot-grüne Stadtregierung mit Barbara Helige eine – untertrieben ausgedrückt – der SPÖ nahestehende Vorsitzende für die Untersuchungskommission wählte. Und das ist nun auch bei einem neuen Verdachtsfall bei der SPÖ-Vorfeldorganisation Volkshilfe Wien so, die einen mutmaßlichen Kinderschänder sogar noch eine Abfertigung von 19 Dienstjahren bezahlt haben soll.
in Kindesmissbrauchsfällen zu sein.
Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)
Wie ORF.at berichtet, steht ein Erzieher der Volkshilfe Wien im Verdacht, Buben im Kinderwohnheim in Pitten (Bezirk Neunkirchen, NÖ) missbraucht zu haben. Zu den sexuellen Misshandlungen soll es in den Jahren 1987 und 1999 gekommen sein. Unfassbar, dass der Erzieher daraufhin eine Stelle in einem anderen Heim erhalten haben soll, wie in der Zeit im Bild behauptet wurde. Aufgeflogen sei das Ganze Mitte 2010, als zwei kleine Buben bei eindeutigen sexuellen Handlungen erwischt wurden. Daraufhin, und das ist der nächste Skandal in dieser unappetitlichen Geschichte, trennte sich die Volkshilfe Wien zwar von diesem Erzieher, aber einvernehmlich und inklusive Abfertigung für 19 Dienstjahre.
In der ZiB sagte Walter Kiss, der Geschäftsführer der Volkshilfe Wien: „Wir haben das Dienstverhältnis aufgelöst und Sorge getragen, dass es keinen Kontakt mehr mit unseren Kindern gibt. Ich glaube, dass wir gut reagiert und entschieden haben.“ Tatsächlich ergaben Recherchen der ZiB-Redakteure, dass der verdächtige Erzieher, für den die Unschuldsvermutung gilt, kurz nach der einvernehmlichen Trennung von Pitten in einem anderen Kinderheim gleich in der Nähe weiterarbeiten konnte. Als dort das Landeskriminalamt zu ermitteln begann, trennte man sich sofort von ihm, wird in diesem Heim betont. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stellte die Ermittlungen 2010 wegen Verjährung zunächst ein. Doch seit sechs Monaten laufen sie wieder. Es soll auch ein Teilgeständnis vorliegen.