Die Wiener Linien kommen nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem Unzensuriert.at darüber berichtete, dass ein Vorgesetzter einer Mitarbeiterin auf die Brüste griff, dass dies und weitere Verfehlungen ohne Konsequenzen blieben und dass zwei Jahre nach einem U-Bahn-Crash noch immer die Ermittlungen laufen, kommt jetzt die Meldung über die Nachrichtenagenturen, dass die Wiener Linien wegen Diskriminierung verurteilt wurden.
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Das Urteil des Bezirksgerichtes Wien-Innere Stadt ist zwar noch nicht rechtskräftig, weil die Wiener Linien den Gang in die zweite Instanz ankündigten, jedoch von höchster Brisanz: Denn nach diesem Richterspruch könnte über die Wiener Linien eine Flut von Klagen hereinbrechen. Grund der Klage eines 62-jährigen Manns war, dass er anders als eine gleichaltrige Frau keine Jahresseniorenkarte zum Halbpreis bekam. Er musste für die reguläre Jahreskarte 458 Euro zahlen, gleichaltrige Frauen hingegen nur die Hälfte.
Der Verfassungsgerichtshof hat eine entsprechende Verordnung der Verkehrsministerin Doris Bures mit Ende 2011 aufgehoben, auf Grund des Vorrangs der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie war diese Verordnung laut dem Anwalt Helmut Graupner aber ohnehin nicht anzuwenden. Das Bezirksgericht Innere Stadt gab damit dem Mann recht.
Die Wiener Linien müssen nun die Differenz sowie 500 Euro Schadenersatz für die erlittene Diskriminierung zahlen, dazu kommen noch die Verfahrenskosten. Weitere Fälle sind noch anhängig.