Wenn es um Interessenspolitik in eigener Sache geht, dann ist die Casinos Austria AG (CASAG) höchst aktiv. Anders ist es nicht zu erklären, dass sie es seit ihrer Gründung im Jahre 1967 immer wieder schafft, ideale Rahmenbedingungen bei Gesetzgebung und Verwaltung für ihr Unternehmen durchzusetzen. Zuletzt wurde mit der Glücksspielgesetznovelle 2010 eine deutliche Absenkung der Spielbankenabgabe erreicht. Zuständiger Finanzminister, gleichzeitig Vizekanzler und ÖVP-Bundesparteiobmann war Josef Pröll, heute beruflich im Raffeisenimperium gelandet, das wiederum an der CASAG beteiligt ist.
Spielbankenabgabe wurde auf lächerliche 30 Prozent gesenkt
Foto: Wolfgang H. Wögerer, Wien / Wikimedia
Im ursprünglichen Gesetz aus dem Jahre 1989 galt für Spieleinnahmen aus Roulette und Baccara ein gestaffelter Steuersatz, der zwischen 35 und 80 Prozent lag, und für alle anderen Spieleinnahmen ein Satz von 48 Prozent. Seit 2010 werden nur noch einheitliche 30 Prozent als Steuersatzgesetzlich veranschlagt. Grundlage dafür war eine Änderung der Steuern und Abgaben durch das Finanzministerium.
Sonderjetons und Trinkgelder werden nicht versteuert
Darüber hinaus ist auch die Bemessungsgrundlage für den Fiskus von Gesetzes wegen geschmälert. Die „Jahresbruttospieleinnahmen“ im § 28 des Glücksspielgesetzes sind so angesetzt, dass davon die Sonderjetons, die beim Besuch als „Eintritt“ erworben worden sind, abgezogen werden. Alternativ besteht für das Finanzministerium die Möglichkeit, für jeden Spielbesucher einen Betrag festzusetzen. Welcher Kontrolle dies unterliegt, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. Auch beim Trinkgeld gibt es fiskalische Besonderheiten. So werden jene „Trinkgelder“, die die Mitarbeiter von den Gästen bekommen und wegen der Spielordnung nicht annehmen dürfen, kollektiv einkassiert. Dieser „Sondereinnahmentopf“ wird unter anderem zur Bezahlung eines Teils der Löhne der Casino-Mitarbeiter verwendet. Aus dem Gesetztext geht ebenfalls nicht hervor, wie diese „Sondereinahmen“ steuer- und abgabenrechtlich behandelt werden. Damit liegt der Verdacht nahe, dass hier ebenfalls eine Schmälerung erfolgen könnte.
Martin Graf fordert Aufklärung über Steuerprivilegien
Diese sonderbaren Privilegien nahm der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) zum Anlass, eine parlamentarische Anfrage an die für das Glücksspielmonopol und die Spielbankenabgabe zuständige ÖVP-Bundesministerin Maria Fekter zu richten. In dieser Anfrage soll die schwarze Ressortchefin Aufklärung darüber geben, wie sich sie Spielbankenabgabe vor und nach dem Privilegierungsgesetz 2010 entwickelt hat. In Zeiten einer für den Durchschnittsbürger steigenden Steuer- und Abgabenbelastung soll hier aufgezeigt werden, wie es sich manche in gewissen Monopolnischen mit der Hilfe von SPÖ und ÖVP bequem machen.