Am 27. Jänner 2012 fand der 59. und letzte Wiener Korporationsball (WKR-Ball) in der Wiener Hofburg statt. Am 1. Februar 2013 steigt der 1. Wiener Akademikerball. Die Veranstaltung wurde von der FPÖ angemeldet, die damit das Recht auf Versammlungsfreiheit der studentischen Korporationen absichert.
Hofburg tanzen, die FPÖ veranstaltet einen Ball.
Foto: Fayer
Die mediale Aufregung ist bereits wieder groß. Dass es nächstes Jahr einen „Wiener Akademikerball“ geben soll, interessiert die heimischen Gazetten wesentlich mehr als der Umstand, dass die Republik demnächst wieder eine Milliarde an Steuergeld in die Kommunalkredit kippen wird. "Wir stehen allen im östereichischen Parlament vertretenen Parteien offen. Wir sind ein Haus der Republik“, begründete Hofburg-Geschäftsführerin Renate Danler die Vergabe des Balltermins an die FPÖ.
Erfreut zeigte sich gegenüber Unzensuriert.at der bisherige Organisator des WKR-Balls, der Wiener FPÖ-Landtagsabgeordnete Udo Guggenbichler: „Die Balltradition ist ein wichtiges Stück Wiener Kulturgut. Ich bin sehr zufrieden, dass auch den Akademikern nächstes Jahr Gelegenheit gegeben wird, ihren Ball in der Hofburg zu feiern.“
Fotos vom Wiener Korporationsball 2012
Für die linke Jagdgesellschaft, allen voran die selbsternannten Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch, ist die Entscheidung der Hofburg-Betriebsgesellschaft eine schwere Niederlage, hatte doch SOS-Sprecher Alexander Pollak im Verein mit der Israelitischen Kultusgemeinde unter ihrem Ex-Präsidenten Ariel Muzicant unter Druck gesetzt, den Ball der Studentenverbindungen aus der Hofburg zu werfen. Die Gesellschafter, allen voran die unter starkem politischem Einfluss stehenden Casinos Austria, knickten daraufhin ein.
Ballgegner zeigen ihr wahres Gesicht
Die Entscheidung, die lediglich mit der „aktuellen politischen und medialen Dimension“ begründet wurde, ist durch die nunmehrige Ansetzung eines Akademikerballs unter der Patronanz der FPÖ jedoch nicht vollständig geheilt. Es bleibt der demokratiepolitisch äußerst üble Nachgeschmack, dass eine politische Partei ausrücken muss, um ehrenwerten Bürgern ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zurück zu erkämpfen.