Dem Salzburger Landeshauptmann-Stellvertreter Wilfried Haslauer (auch ÖVP-Landeschef) sind die weisungsgebundenen Staatsanwälte ein Dorn im Auge. Nur wenn Verfahren vom Einfluss der Politiker entkoppelt würden, könne das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wieder hergestellt werden. Laut Haslauer sollten die Staatsanwälte weisungsfrei und ohne Aufsicht der Oberstaatsanwaltschaft agieren dürfen.
Salzburger ÖVP-Landeschef Wilfried Haslauer einen Korb bei
Justizministerin und Parteifreundin Beatrix Karl.
Foto: OEVP-Salzburg / flickr (CC BY-NC-ND 2.0)
Klingt gut, ist aber nicht zu realisieren. Denn im Justizministerium der Beatrix Karl (ÖVP) stößt der Vorschlag Haslauers auf wenig Gegenliebe. „Unsere Position ist hinlänglich bekannt. An der Weisungsgebundenheit soll nichts geändert werden“, erklärte Karls Sprecherin Sabine Mlcoch gegenüber der APA. Eine Abschaffung der Oberstaatsanwaltschaften stehe ebenfalls nicht zur Debatte, sagte Mlcoch. Damit ist in der ÖVP ein Match zwischen „Land Salzburg“ und „Bund“ angepfiffen worden. Offenbar ärgern sich immer mehr Funktionäre in der Volkspartei, dass bei Verfahren, in denen Politiker involviert sind, nichts weiter geht. Das Ansehen der Justiz leide unter der langen Dauer der Ermittlungsverfahren, meint Haslauer: „Wenn man sich vorstellt, wie lange der BUWOG-Akt, Olympia-Akt, Meischberger, Strasser, Grasser – wie sie alle heißen – schon untersucht werden und es zu keiner Anklageerhebung kommt, da stellt sich die Frage, warum das so lange dauern muss.“
Der Politiker und Rechstanwalt Haslauer möchte daher lieber heute als morgen die Oberstaatsanwaltschaften ersatzlos auflösen. Diese Maßnahme, so der Landeshauptmann-Stellvertreter, würde die Zeit verkürzen, bis es zu einer Anklage kommt, und zudem noch Geld sparen. Derzeit muss ein Akt im Falle eines öffentlichen Interesses einem Oberstaatsanwalt zu meist monatelangen Prüfungen vorgelegt werden.