Im Freistaat Bayern gehen offensichtlich die Uhren noch anders, wenn es um Verfassungstreue und die Zugehörigkeit zur Beamtenschaft geht. Laut Medienberichten ist einem Lehrer aus München die Übernahme in den Beamtenstand, im Bürokratendeutsch „Verbeamtung“ genannt, verwehrt worden. Begründung: Der Lehrer gehöre zum Kreis radikaler Islamisten, da er der islamistischen Muslimbrüderschaft nahestehe. In Deutschland müssen demgegenüber aber Beamte gewährleisten, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Die rechtliche Grundlage dafür bieten die Beamtengesetzen des Bundes und der Länder.
Radikaler Islamist unterrichtete mehrere Jahre in einer Realschule
Symbolfoto: Sarah Carr / flickr / (cc by-nc-sa 2.0)
Nach dem Lehramtsstudium hatte der Islamist in den Jahren 2007 bis 2009 bereits an einer Realschule unterrichtet. Die Beantragung einer anschließenden „Verbeamtung auf Probe“ riefen dann allerdings die zuständigen Schulbehörden auf den Plan. Nach der Beantwortung eines entsprechenden Fragebogens zum Themenkreis „Verfassungstreue“ durch den Lehramtskandidaten verweigerte die sozialdemokratisch geführte Stadt München einen entsprechenden Beamtenstatuts. Ausschlaggebend war eine Auskunft des Bayrischen Landesamtes für Verfassungsschutz.
Lehrer bei mehreren Organisationen aktiv
Als Begründung ihrer negativen Empfehlung führten die bayrischen Verfassungsschützer gleich drei Organisationen an, bei denen der Lehrer aktiv war bzw. ist, die Muslimische Jugend in Deutschland (MJD), die Islamische Gemeinschaft Deutschland (IGD) und das Islamische Zentrum München (IZM). Diese Organisationen stehen alle der radikalen Muslimbrüderschaft nahe. Dieser wird durch den Verfassungsschutz vorgeworfen, dass sie ein „totalitäres Herrschaftssystem“anstrebt und die „Freiheit und Gleichheit der Menschen nicht garantiere“.
Verwaltungsgerichtshof bestätigte Behördenentscheidung
Der islamistische Lehrer realtivierte zwar seine Kontakte zu den einzelnen radikalislamischen Vereinigungen und bekämpfte in Folge die Entscheidung der Münchner Schulverwaltung. Dieser wurde aber durch den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof Recht gegeben. Die Begründung lautete, dass er sich nicht eindeutig genug von radikalislamistischen Kreisen distanziert habe.